Wednesday, July 13, 2016

BWF Stiftung: Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen

Anleger der BWF Stiftung müssen nicht auf dem Falschgold sitzen bleiben. Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Von jeher genießt Gold den Ruf, eine sichere Kapitalanlage zu sein. Das machte sich auch die BWF-Stiftung zu Nutze und drehte den Anlegern vermeintliches Gold an. Allerdings ist das sichergestellte Gold zu großen Teilen nicht echt. Der Schaden für die Anleger ist enorm. Gegen die Verantwortlichen der BWF-Stiftung läuft inzwischen der Strafprozess. Sie müssen sich wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs verantworten.

Doch durch den Strafprozess erhalten die Anleger ihr Geld nicht zurück. Sie müssen ihre Forderungen zivilrechtlich durchsetzen und können nach wie vor Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

Anspruchsgegner können sowohl die Verantwortlichen der BWF-Stiftung als auch die Vermittler der Geldanlagen sein. Denn die Vermittler hätten die Anleger im Zuge einer anleger- und objektgerechten auch über die Risiken der Kapitalanlage aufklären müssen und Gold nicht nur als sicheres Anlagemodell darstellen dürfen. Vor allem hätten sie auch auf das bestehende Totalverlust-Risiko für die Anleger hinweisen müssen. Darüber hinaus hätten die Vermittler auch die Plausibilität des Anlagemodells überprüfen müssen. Da u.a. unabhängig von der Entwicklung des Goldpreises den Anlegern hohe Renditen in Aussicht gestellt wurden, hätten die Vermittler das Modell genau unter die Lupe nehmen müssen. Zumal auch die Angaben in den Verkaufsprospekten keine genaue Aufklärung liefern. Verschiedene Gerichte sehen die Vermittler aus Gründen einer fehlerhaften Anlageberatung inzwischen in der Schadensersatzpflicht. Ob die Vermittler ihre Pflichten verletzt haben, muss letztlich aber immer im Einzelfall geprüft werden. Dennoch dürften in vielen Fällen gute Aussichten auf Schadensersatz bestehen.

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist unabhängig vom Insolvenzverfahren, in dem die Anleger ihre Forderungen anmelden. Da aber nur mit einer geringen Quote für die Anleger zu rechnen ist, kann die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der erfolgversprechendere Weg sein.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1TuXO14

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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