Sunday, March 27, 2016

Bank im Visier der Steuerfahnder – Rechtzeitig Selbstanzeige stellen

Die Luxemburger Tochter einer deutschen Bank ist offenbar ins Visier der Steuerfahnder geraten. Es besteht der Verdacht auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Deutsche Kunden sollen betroffen sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie u.a. die Süddeutsche Zeitung berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln gegen die Luxemburger Tochter der Nord-LB. Es besteht der Verdacht, dass sie Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet haben soll. Demnach sind auch deutsche Kunden betroffen. In welcher Höhe Steuern hinterzogen wurden, ist bislang unklar.

Es ist nicht die erste Bank gegen die wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt wird. Für Steuersünder sollte dies allerdings ein weiterer Weckruf sein. Der Fiskus lässt im Kampf gegen Steuerhinterziehung nicht nach. Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, drohen den Betroffenen hohe Geldstrafen bzw. Haftstrafen.

Noch haben Steuersünder die Möglichkeit, mit einer strafbefreienden Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und eine drohende Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu umgehen. Das ist aber nur möglich, wenn die Tat noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Die Selbstanzeige muss aber nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie strafbefreiend wirken kann. Daher sollte die Selbstanzeige auch kein „Schnellschuss“ sein, sondern muss immer gründlich und detailliert vorbereitet werden.

Für den Laien sind die hohen Anforderungen des Gesetzgebers an die Selbstanzeige allerdings kaum zu erfüllen. Daher sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. So können die komplexen Vorgänge nicht erfasst werden. Daher ist das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige in der Konsequenz misslingt, sehr groß. Dann droht trotz der Selbstanzeige immer noch eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.

Damit das nicht geschieht, sollten im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall individuell prüfen und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie auch strafbefreiend wirken kann.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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