Friday, March 4, 2016

German Pellets GmbH: Weitere Insolvenzen trüben Aussichten der Anleger

Die Hiobsbotschaften für die Anleger der insolventen German Pellets GmbH reißen nicht ab. Nach weiteren Insolvenzen sind die Chancen noch etwas vom investierten Geld wiederzusehen, erneut gesunken.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nachdem die German Pellets GmbH am 10. Februar Insolvenz angemeldet hat, sind nun auch Tochterunternehmen des Brennstoffherstellers pleite. Das Amtsgericht Schwerin eröffnete am 22. Februar die vorläufigen Insolvenzverfahren über die German Pellets Sachsen GmbH (Az.: 580 IN 99/16), die German Pellets Genussrechte GmbH (Az.: 580 IN 94/16), die German Pellets Beteiligungs GmbH (Az.: 580 IN 93/16) und die German Pellets Supply GmbH & Co. KG (Az.: 580 IN 86/16).

Noch schwerer dürfte die Anleger der Anleihen und Genussrechte der German Pellets GmbH allerdings Nachrichten aus den USA treffen. Wie „Die Zeit“ berichtet, wurde am 18. Februar auch Insolvenz und Gläubigerschutz für die Tochterfirma German Pellets Louisiana und für die konzernnahe Louisiana Pellets angemeldet. Gelder der deutschen Anleger sollen auch in nennenswerten Millionenbeträgen in die US-Werke geflossen sein. Nach der Insolvenz ist es unwahrscheinlich, dass die Anleger noch etwas von dem Geld wiedersehen werden.

Immerhin soll beim German Pellets Werk in Wismar die Produktion wiederaufgenommen werden. Unterdessen läuft die Suche nach Investoren für die German Pellets Gruppe weiter. Doch auch wenn ein Käufer gefunden werden sollte, müssen die Anleger wohl mit Verlusten rechnen. Denn die deutsche Produktion von Holzpellets ist in den vergangenen Jahren gesunken und der niedrige Ölpreis hat den Markt für Pelletheizungen schwieriger gemacht.

Sollte über die German Pellets GmbH das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, können die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob und wieviel sie in einem möglichen Insolvenzverfahren von ihrem Geld wiedersehen, hängt maßgeblich von der Insolvenzmasse ab. Von finanziellen Verlusten ist allerdings auszugehen.

Um nicht auf den Verlusten sitzen zu bleiben, können die Anleger schon jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen. Dazu können sie sich an im Bank- und Kapitalmarktrecht versierte Rechtsanwälte wenden.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1PEHwMX

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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