Tuesday, March 8, 2016

Darlehen widerrufen: Bundesrat für längere Übergangsfrist bei Altverträgen

Die umstrittene Abschaffung des „ewigen Widerrufsrechts“ bei Immobiliendarlehen stößt auch in der Politik auf Kritik. Der Bundesrat hält eine längere Frist für gerechtfertigt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der neuen EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen. Das neue Gesetz tritt voraussichtlich am 21. März in Kraft. Im Zuge dessen soll auch das „ewige Widerrufsrecht“ bei Immobiliendarlehen am 21. Juni 2016 enden. Dieses schnelle Ende des Widerrufsjokers kritisierte jetzt der Bundesrat. Die Ländervertretung hält eine längere Frist bis zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei Altverträgen für angemessen. So wie bei Neuverträgen vorgesehen, könnte auch bei Altverträgen eine Frist von einem Jahr und 14 Tagen gelten, um den Verbraucher nicht unverhältnismäßig einzuschränken. Dass diese Anregung noch in das Gesetz einfließen wird, ist allerdings eher unwahrscheinlich.

Wird das Gesetz wie geplant verabschiedet, haben Verbraucher, die ihr Immobiliendarlehen noch widerrufen möchten, dafür noch bis zum 21. Juni 2016 Zeit. Daher sollten sie jetzt handeln. Bei Problemen mit der Bank oder Sparkasse können sich die Verbraucher an einem im Bankrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Grundsätzlich lässt sich ein Verbraucherdarlehen häufig widerrufen, wenn das Kreditinstitut eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg ist die Widerrufsbelehrung bei rund 80 Prozent der zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen fehlerhaft. Grund dafür ist, dass sich die Banken oder Sparkassen nicht exakt an die jeweils gültige Musterbelehrung gehalten hat. Dadurch ist in vielen Fällen die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt worden, so dass die Altverträge häufig auch heute noch widerrufen werden können. Für die Verbraucher eröffnet der Widerruf die Möglichkeit, günstig umzuschulden und von den nach wie vor niedrigen Zinsen zu profitieren.

Da der Widerrufsjoker vermutlich im Sommer der Vergangenheit angehören wird, ist damit zu rechnen, dass Banken und Sparkassen einen Widerruf nicht problemlos anerkennen und auf Zeit spielen. Da die Rechtslage aber in vielen Fällen eindeutig ist, sollten sich die Verbraucher davon nicht entmutigen lassen und rechtlichen Rat einholen.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1Q7Itxm

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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