Thursday, March 3, 2016

Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung muss rechtzeitig und fehlerfrei sein

Eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung muss gut durchdacht sein. Nur rechtzeitige, vollständige und fehlerfreie Selbstanzeigen führen auch zur Straffreiheit.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird, muss mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen rechnen. Bei Haftstrafen oder auch Geldstrafen mit mehr als 90 Tagessätzen gilt der Täter außerdem als vorbestraft und erhält eine entsprechende Eintragung ins polizeiliche Führungszeugnis. Um einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung aus dem Weg zu gehen, können Steuersünder nach wie vor eine Selbstanzeige stellen. Diese kann aber nur dann strafbefreiend wirken, wenn sie alle notwendigen Anforderungen erfüllt. Dazu muss sie nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein. Ansonsten droht die Selbstanzeige zu scheitern und wirkt sich ähnlich wie ein Geständnis nur noch strafmildernd aus.

Damit die Selbstanzeige rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt eingeht, muss sie gestellt werden, bevor die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wurde oder bevor der Täter ahnen könnte, dass die Entdeckung bevorsteht. Angesichts der immer weiter steigenden Möglichkeiten der Steuerfahnder, des Austrocknens der Steueroasen und des automatischen Informationsaustausches von Finanzdaten ab 2017 wird die Entdeckung immer wahrscheinlicher. Unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten können kaum noch vor dem Fiskus verborgen werden. Daher wird die Zeit für die Selbstanzeige langsam aber sicher knapp.

Trotz des Zeitdrucks ist es allerdings wenig ratsam, eine Selbstanzeige in aller Schnelle zu verfassen. Sie sollte immer gründlich vorbereitet werden und alle steuerrelevanten Vorgänge der vergangenen zehn Jahre beinhalten. Nur dann kann sie auch zum Ziel führen und strafbefreiend wirken.

Diese Anforderungen sind für den Laien kaum zu erfüllen. Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die komplexen Vorgänge lassen sich so nicht erfassen und Fehler sind schon fast vorprogrammiert. In der Konsequenz führen diese Fehler zum Scheitern der Selbstanzeige.

Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie wissen, welche Angaben die Selbstanzeige umfassen muss und können sie so erstellen, dass sie strafbefreiend wirkt.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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