Tuesday, June 30, 2015

Steuerhinterziehung: Kein Risiko bei der Selbstanzeige

Eine Selbstanzeige ist bei Steuerhinterziehung der alternativlose Weg, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Das gelingt aber nur, wenn die Selbstanzeige auch wirklich fehlerfrei ist. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auch nachdem die Anforderungen an die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zum Jahresbeginn erhöht wurden, ist sie nach wie vor möglich. Angesichts der immer stärker werdenden internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen Steuerhinterziehung, ist sie der alternativlose Weg, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, ist in den vergangenen Monaten und Jahren spürbar gestiegen. Spätestens wenn ab 2017 der automatische Informationsaustausch zwischen mehr als 50 Staaten beginnt, dürfte die Entdeckung einer Steuerhinterziehung nur noch eine Frage der Zeit sein. Vor diesem Hintergrund ist die Selbstanzeige die einzige Möglichkeit, einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Allerdings ist auch Vorsicht beim Verfassen der Selbstanzeige geboten. Denn die Anforderungen an eine Selbstanzeige sind hoch und nur wenn sie fehlerfrei und vollständig ist, kann sie auch ihre Wirkung entfalten. Für den Laien sind diese Anforderungen kaum zu überschauen. Wer dennoch versucht, eine Selbstanzeige auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare zu verfassen, geht ein hohes Risiko ein. Fehlerquellen und Fallstricke lauern überall. Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Wer dieses Risiko vermeiden möchte, kann sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater wenden. Sie können die Umstände eines Falls genau einschätzen und die Selbstanzeige dementsprechend so verfassen, dass sie auch wirken kann. Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro kann die fehlerfreie Selbstanzeige für komplette Straffreiheit sorgen. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge. Bis 100.000 Euro Hinterziehungssumme beträgt der Strafzuschlag zehn Prozent, bis zu einer Million Euro 15 Prozent und bei noch höheren Summen werden 20 Prozent fällig. Die Strafzuschläge müssen zusammen mit den Steuerschulden und den fälligen Zinsen innerhalb einer relativ kurzen Frist beglichen werden. Nach Zahlungseingang ist die Angelegenheit erledigt. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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