Wednesday, June 17, 2015

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige ist kein Freifahrtschein

Eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist kein Freifahrtschein in die Legalität. Schon kleine Fehler führen dazu, dass trotz Selbstanzeige eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die verstärkte Zusammenarbeit der Staaten untereinander oder auch Untersuchungen bei Großbanken schrecken viele Steuersünder auf. Die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung auffliegt, steigt und damit auch das Risiko einer Verurteilung. Die Selbstanzeige kann für Betroffene der letzte Ausweg sein, einer Verurteilung zuvorzukommen. Doch auf keinen Fall sollte sie in aller Hektik verfasst und dem zuständigen Finanzamt übergeben werden. Denn nur eine fehlerfreie Selbstanzeige kann auch wirken. Angesichts der hohen und komplexen Anforderungen an eine Selbstanzeige kann diese nicht in kürzester Zeit verfasst werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie unvollständig und fehlerhaft ist, ist extrem hoch. Gleichzeitig werden die Behörden möglicherweise erst durch die Selbstanzeige auf die begangene Steuerhinterziehung aufmerksam und leiten ein entsprechendes Verfahren ein. Auch wenn die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, kontinuierlich steigt, sollte eine Selbstanzeige niemals hektisch zusammen geschustert werden. Vielmehr muss sie so gründlich und sorgfältig vorbereitet werden, dass sie alle Anforderungen erfüllt und dann auch wirken kann. Jeder Steuerfall liegt anders. Daher helfen auch vorgefertigte Musterformulare bei der Selbstanzeige nicht weiter, da die konkreten Einzelheiten und Besonderheiten nicht entsprechend berücksichtigt werden können. Wer eine Selbstanzeige im Alleingang und ohne sachkundige Unterstützung verfasst, riskiert ebenfalls dass sie fehlschlägt. Um das zu vermeiden, sollten von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall individuell bewerten und wissen welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie vollständig ist. Eine erfolgreiche Selbstanzeige kann bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro zur Straffreiheit führen. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent. Die Strafzuschläge müssen mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden. Erst nach Eingang der Zahlung ist die Angelegenheit erledigt. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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