Friday, June 26, 2015

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige vor dem automatischen Informationsaustausch stellen

Mit dem Beginn des automatischen Informationsaustausches 2017 wird die Luft für Steuerhinterzieher immer dünner. Mit einer Selbstanzeige können sie noch in die Steuerlegalität zurückkehren. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mehr als 50 Staaten haben das Steuerabkommen zum automatischen Informationsaustausch unterzeichnet. Zu den Unterzeichnern gehören nicht nur die 28 EU-Staaten, sondern auch ehemalige Steueroasen wie Liechtenstein oder Singapur. Auch die Schweiz wird sich aller Vorausschicht nach beteiligen. Startschuss für den automatischen Informationsaustausch von Bankdaten ist 2017. Durch den grenzübergreifenden Informationsaustausch der Behörden wird es für Steuerhinterzieher noch einmal deutlich schwieriger, unversteuertes Schwarzgeld dem Fiskus zu entziehen. Die Gefahr, dass eine Steuerhinterziehung entdeckt wird, ist in durch den Ankauf von Steuer-CDs und verstärkte Kooperationsbereitschaft vieler Banken in den vergangenen Monaten ohnehin schon beträchtlich gestiegen. Ab 2017 wird das Risiko weiter steigen. Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, droht den Tätern eine Verurteilung. Hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen können die Folge sein. Wer einer Verurteilung entgehen möchte, hat noch die Möglichkeit eine Selbstanzeige zu stellen. Diese muss zwar gestellt werden, bevor die Tat entdeckt ist, Hektik ist aber trotzdem ein schlechter Ratgeber. Denn eine Selbstanzeige muss nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern sie muss auch vollständig und fehlerfrei sein. Nur eine fehlerfreie Selbstanzeige kann auch ihre Wirkung entfalten. Für den Laien sind die komplexen Anforderungen an eine Selbstanzeige kaum zu bewältigen. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb fehlschlägt, ist groß. Denn jeder Fall liegt anders und muss auch dementsprechend behandelt werden. Daher sollten bei einer Selbstanzeige von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall individuell würdigen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie ihre Wirkung entfalten kann. Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro kann die Steuerhinterziehung bei einer erfolgreichen Selbstanzeige komplett straffrei bleiben. Bei höheren Beträgen wird vom Fiskus ein Strafzuschlag erhoben. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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