Friday, June 19, 2015

Steuerhinterziehung: Korrekte Selbstanzeige schützt vor Verurteilung

Eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung muss gründlich vorbereitet werden. Nur wenn sie vollständig und fehlerfrei ist, kann sie auch vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung schützen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit der Möglichkeit der Selbstanzeige hat der Gesetzgeber Steuerhiterziehern eine Brücke zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit gebaut. Allerdings muss die Selbstanzeige hohe Anforderungen erfüllen, damit sie auch wirken kann. Diese Anforderungen wurden zum Jahresbeginn noch erhöht. Wichtiger ist aber, dass die Möglichkeit der Selbstanzeige erhalten wurde. Zwei wesentliche Bedingungen knüpfen sich an die Selbstanzeige. Sie muss vor der Entdeckung der Tat gestellt werden und sie muss vollständig sein. Auch wenn der grenzüberschreitende Kampf gegen Steuerhinterziehung forciert wird und dadurch die Gefahr der Entdeckung steigt, sollte eine Selbstanzeige nicht in aller Hektik erstellt werden. Denn dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie fehlerhaft und damit unwirksam ist, groß. Eine fehlerhafte Selbstanzeige kann nicht vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung schützen. Sie wirkt sich nur noch strafmildernd aus. Damit eine Selbstanzeige fehlerfrei ist, sollte sie immer gründlich vorbereitet und sehr sorgfältig verfasst werden. Für den Laien sind diese komplexen Anforderungen allerdings kaum zu bewältigen. Wer dennoch eine Selbstanzeige im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst, muss damit rechnen, dass sie fehlerhaft ist und daher nicht wirken kann. Um das zu vermeiden, sollten bei einer Selbstanzeige unbedingt im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall individuell würdigen und dafür sorgen, dass sie Selbstanzeige alle nötigen Angaben und Unterlagen enthält. Seit dem 1. Januar 2015 muss eine Selbstanzeige alle relevanten Steuerdaten der vergangenen zehn Jahre umfassen. Wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht übersteigt, kann die fehlerfreie Selbstanzeige für Straffreiheit sorgen. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent. Diese Zuschläge müssen mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden. Erst wenn das geschehen ist, ist eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung abgewendet. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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