Tuesday, May 3, 2016

CFB Fonds 168 Twins 2: Möglichkeiten der Anleger

Beide Schiffe aus dem CFB Fonds 168 Twins 2 wurden inzwischen verkauft. Für die Anleger wird die Beteiligung an dem 2008 aufgelegten Schiffsfonds aber ein Verlustgeschäft bleiben.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Schiffsfonds CFB Fonds 168 Twins 2 investierte in zwei Containerschiffe. Die MS Maersk Nottingham (früher MS Regina Star) wurde bereits 2014 verkauft. In diesem Jahr folgte auch der Verkauf der MS Nedlloyd Marita (früher MS Marita Star). Insgesamt hatten die Anleger rund 56 Millionen US-Dollar in den Schiffsfonds investiert. Unterm Strich wird die Beteiligung aber ein Verlustgeschäft für die Anleger bleiben.

Auch wenn aus dem Verkaufserlös nach Angaben des „fondstelegramm“ noch eine Abschlagzahlung an die Anleger geleistet werden konnte, wurde er in erster Linie dazu verwendet, die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank zu tilgen. Für die Anleger haben sich die Hoffnungen, sich an einer sicheren und renditestarken Kapitalanlage beteiligt zu haben, nicht erfüllt. Um den finanziellen Schaden zu minimieren, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Dem CFB Fonds 168 Twins 2 ist es ergangen wie vielen anderen Schiffsfonds auch. Ein schwieriges Marktumfeld mit aufgebauten Überkapazitäten und sinkenden Charterraten führte zu wirtschaftlichen Problemen der Fondsgesellschaften. Etliche Schiffsfonds mussten in der Vergangenheit bereits Insolvenz anmelden. Dies bleibt den Anlegern des CFB Fonds 168 Twins 2 immerhin erspart. Dennoch können Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung erwachsen sein.

Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Zumal sich das Abflauen der weltweiten Konjunktur durch die Finanzkrise im Jahr 2008 bereits abgezeichnet hat. Da die Anleger unternehmerische Beteiligungen erwerben, stehen sie auch im unternehmerischen Risiko, das im Totalverlust der Einlage enden kann. Allerdings wurden diese Risiken in den Anlageberatungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend erwähnt.

Eine unzureichende Risikoaufklärung kann ebenso Schadensersatzansprüche begründen wie das Verschweigen hoher Provisionen (Kick-Backs), die die Bank für die Vermittlung erhalten hat.

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Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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