Tuesday, May 24, 2016

LG Magdeburg: Irreführung des Verbrauchers durch falsche Herkunftsangabe

Wird mit geografischen Herkunftsbezeichnungen geworben, die Produkte aber woanders produziert, kann dies ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sein. Das geht aus einem Urteil des LG Magdeburg hervor.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Langjährige Firmentradition kann für Unternehmen ein wichtiger Faktor in der Werbung sein. Das gilt auch für geografische Herkunftsbezeichnungen, um die Regionalität des Produktes zu betonen. Von verschiedenen Lebensmitteln ist allerdings bekannt, dass die Herkunftsbezeichnung nicht unbedingt mit dem Produktionsort übereinstimmt. So ist es auch im Fall einer Brauerei aus Sachsen-Anhalt.

Diese bewarb ihr Bier mit textlichen Verweisen auf eine lange Brautradition in Magdeburg. Tatsächlich wird das Bier aber in Franken gebraut. Die Wettbewerbszentrale klagte daher auf Unterlassung der Werbung mit falschen geografischen Herkunftsangaben. Dies sei ein Verstoß gegen das Markengesetz und eine Irreführung der Verbraucher über die geografische und betriebliche Herkunft des Getränks.

Das Landgericht Magdeburg gab der Klage statt (Az.: 36 O 103/15). Der Verbraucher müsse die Angaben zur langen Brautradition und Herkunft so verstehen, dass das Bier tatsächlich im Raum Magdeburg gebraut werde. Dies sei eine Täuschung des Verbrauchers und ein Verstoß gegen das Markengesetz, so die 36. Kammer für Handelssachen am Landgericht Magdeburg, die die entsprechende Werbung untersagte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Werbung ist für viele Unternehmen wichtig, kann gleichzeitig aber auch ein sehr schmaler Grat sein. Denn bei der Werbung kann es schnell auch völlig ungewollt zu Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht und insbesondere gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kommen. Derartige Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können unter Umständen hart sanktioniert werden. Abmahnungen, Schadensersatzforderungen oder Unterlassungsklagen können die Folge sein und die Unternehmen in kostspielige und langwierige rechtliche Auseinandersetzungen verstricken. Im Wettbewerbsrecht kompetente Rechtsanwälte unterstützen Unternehmen sowohl bei der Abwehr als auch bei der Durchsetzung von Forderungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1KqNpQo

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post LG Magdeburg: Irreführung des Verbrauchers durch falsche Herkunftsangabe appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/25e8aFK
via IFTTT

No comments:

Post a Comment