Tuesday, May 17, 2016

Steueroasen auf dem Rückzug – Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

Immer mehr Steueroasen wollen sich offenbar am automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten beteiligen. Für Steuersünder bleibt die Selbstanzeige der einzige Ausweg.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die sog. Panama Papers zeigen offenbar Wirkung. Nicht nur in der Öffentlichkeit, bei den Finanzbehörden oder bei möglichen Steuersündern, sondern auch bei den Steueroasen selbst. So kündigte Panama jetzt an, sich am automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten beteiligen zu wollen, meldet das Handelsblatt am 12. Mai. Andere Staaten wollen folgen. Der Meldung zu Folge wollen sich auch Bahrain, Libanon, Nauru und Vanuatu am Informationsaustausch beteiligen und ihren Ruf als Steueroase loswerden. Bislang wollen sich schon rund 90 Staaten an dem automatischen Informationsaustausch, der 2017 startet, beteiligen. Schon jetzt steht definitiv fest: Es wird immer schwieriger werden, unversteuerte Einkünfte im Ausland vor dem Fiskus zu verstecken.

Wer jetzt noch Schwarzgeld auf Auslandskonten deponiert hat, geht zudem ein hohes Risiko ein. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Steuerhinterziehung auffliegt und dann eine Verurteilung droht, nimmt stetig zu. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist der einzige Ausweg aus dieser Situation. Diese kann aber nur dann wirken, wenn die Tat noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Die Zeit wird also langsam knapp. Dennoch muss die Selbstanzeige auch gewissenhaft vorbereitet werden. Denn sie muss auch vollständig und fehlerfrei sein, um ihre Wirkung entfalten zu können.

Für den Laien sind diese hohen Hürden an die Selbstanzeige kaum zu nehmen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. So können die komplexen Vorgänge in der Regel nicht erfasst werden. Das Risiko, dass die Selbstanzeige fehlerhaft wird und deshalb in der Konsequenz misslingt, ist groß.

Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können die besonderen Gegebenheiten eines jeden Einzelfalls genau bewerten und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige umfassen muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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