Thursday, May 19, 2016

Zeit für die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung nutzen

Steuersünder können das Jahr 2016 noch für eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung nutzen. 2017 beginnt bereits der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung bietet Steuersündern nach wie vor die Möglichkeit, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Allerdings sollte die Zeit genutzt werden. Denn im kommenden Jahr beginnt bereits der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten, an dem sich schon rund 90 Staaten beteiligen wollen. Unter ihnen befinden sich auch ehemalige Steueroasen wie die Schweiz oder Liechtenstein. Zuletzt hat Panama signalisiert, sich ab 2018 an dem Informationsaustausch beteiligen zu wollen.

Mit Beginn des automatischen Informationsaustausches dürfte es immer schwieriger werden, unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten weiterhin vor dem Fiskus zu verbergen. Die Entdeckung der Steuerhinterziehung durch die Behörden dürfte dann nur noch eine Frage der Zeit sein. Daher sollten Steuersünder jetzt handeln, wenn sie mit Hilfe einer strafbefreienden Selbstanzeige eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung umgehen wollen. Das ist nur dann möglich, wenn die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt wird, also bevor die Tat durch die Behörden entdeckt wurde.

Die Selbstanzeige muss aber nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie strafbefreiend wirken kann. Diese hohen Anforderungen des Gesetzgebers sind für den Laien in der Regel kaum zu erfüllen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige dann in der Konsequenz misslingt, ist groß.

Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Jeder Fall von Steuerhinterziehung liegt anders und die Selbstanzeige muss exakt auf jeden Einzelfall zugeschnitten sein. Kompetente Rechtsanwälte können die Umstände eines jeden Einzelfalls entsprechend würdigen und wissen, welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie wirken kann.

Übersteigt die Hinterziehungssumme nicht die Grenze von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen mehr. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus einen Strafzuschlag, der zusammen mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden muss.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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