Saturday, May 14, 2016

Widerruf von Darlehen: Widerrufsbelehrung muss eindeutig sein

Angaben zur Widerrufsfrist bei Verbraucherdarlehen müssen eindeutig sein. Sonst ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und die Darlehen lassen sich widerrufen, stellte das OLG Stuttgart fest.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Haben Banken und Sparkassen bei Verbraucherdarlehen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, lassen sich diese Darlehen in der Regel auch Jahre nach Abschluss widerrufen, weil die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde. Schon geringfügige Abweichungen von der jeweils gültigen Musterbelehrung können ausreichen, um das sog. „ewige Widerrufsrecht“ des Verbrauchers zu begründen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 29. September 2015 hervor (Az.: 6 U 21/15).

Weist die verwendete Widerrufsbelehrung geringe textliche Abweichungen von der Musterbelehrung auf, könne sich die Bank nicht auf Vertrauensschutz berufen, stellte das OLG fest. Das gelte zumindest dann, wenn die erteilte Belehrung aufgrund der vorgenommenen Änderungen nicht im gleichen Maße deutlich sei wie das Muster.

Konkret ging es um den Widerruf eines Verbrauchers, der mehrere Darlehen abgeschlossen hatte. Diese Kredite löste er unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig ab. Knappe zwei Jahre später widerrief er die Darlehensverträge und forderte das gezahlte Vorfälligkeitsentgelt zurück.

Der Widerruf der Darlehen sei wirksam erfolgt, urteilte das OLG. Denn den Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist fehle es an der gebotenen Deutlichkeit. Mit Formulierungen wie die Frist beginne frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung und die Frist beginne einen Tag, nach dem Erhalt dieser Widerrufsbelehrung und weiteren Vertragsunterlagen, nicht jedoch vor dem Tag des Abschlusses des Darlehensvertrages sei die Musterbelehrung überarbeitet worden und die Belehrung habe an Deutlichkeit verloren. Auf Vertrauensschutz könne sich die Bank nur dann berufen, wenn die Musterbelehrung vollständig übernommen werde. Der Widerruf sei auch nicht rechtswidrig ausgeübt worden, noch stehe die vorzeitige Beendigung der Darlehensverträge dem Widerruf entgegen, so das OLG.

Durch einen erfolgreichen Darlehenswiderruf können Verbraucher von den anhaltend niedrigen Zinsen profitieren oder auch eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen. Im Bankrecht versierte Rechtsanwälte prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf vorliegen. Achtung: Die Widerrufsfrist für zwischen 2002 und 2010 geschlossene Immobiliendarlehen endet am 21. Juni.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1Q7Itxm

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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