Tuesday, May 10, 2016

Rigoroser Kampf gegen Steuerhinterziehung – Selbstanzeige ist der einzige Ausweg

Steuersünder mit unversteuerten Einkünften auf Auslandskonten können nicht darauf hoffen, dass ihr Schwarzgeld irgendwann in Vergessenheit gerät. Ihnen bleibt nur die strafbefreiende Selbstanzeige.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Spätestens die sog. Panama Papers haben dafür gesorgt, dass Steuerhinterziehung wieder in aller Munde ist. Die Politik hat bereits reagiert und Maßnahmen angekündigt, um noch rigoroser gegen Steuerhinterziehung vorgehen zu können. Steuerhinterziehung wird weiter konsequent verfolgt werden und wer unversteuerte Einkünfte auf Konten im Ausland deponiert hat, muss früher oder später mit der Entdeckung der Steuerhinterziehung rechnen. Dann können hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen drohen.

Der einzige Ausweg, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und einer drohenden Verurteilung zu entgehen, ist und bleibt die strafbefreiende Selbstanzeige. Dieser Ausweg ist allerdings verbaut, sobald die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt ist. Dieses Risiko steigt weiter kontinuierlich an. Ab 2017 beginnt der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten, an dem sich mehr als 90 Staaten beteiligen wollen. Auch ehemalige Steueroasen wirken bei dem Informationsaustausch mit.

Trotz des zunehmenden Zeitdrucks sollte eine Selbstanzeige aber nicht als „Schnellschuss“ verfasst werden. Damit sie strafbefreiend wirken kann, muss sie nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein. Dazu muss sie äußerst gründlich und gewissenhaft vorbereitet werden und u.a. alle steuerrelevanten Vorgänge der vergangenen zehn Jahre beinhalten. Für den Laien sind diese Anforderungen kaum zu meistern. Deshalb sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die komplexen Vorgänge können so nicht erfasst werden und Fehler sind schon fast vorprogrammiert. In der Konsequenz missglückt dann die Selbstanzeige und es droht weiterhin eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.

Damit das nicht passiert, sollten unbedingt im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können die Gegebenheiten eines jeden Einzelfalls würdigen und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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