Tuesday, September 6, 2016

Auslaufmodell Steueroase: Rechtzeitig Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung stellen

Steueroasen sind ein Auslaufmodell. Wer noch unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten hat, sollte sich noch rechtzeitig Gedanken über eine strafbefreiende Selbstanzeige machen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Schweiz, Liechtenstein, Österreich und andere Staaten waren lange Zeit bei Steuersündern beliebt. Schwarzgeld konnte mehr oder weniger risikolos auf Konten in diesen Steueroasen deponiert werden ohne dass der deutsche Fiskus davon Kenntnis hatte. Diese Zeiten sind vorbei. Die ehemaligen Steueroasen haben einen Richtungswechsel vollzogen. Ihr Bankgeheimnis ist praktisch Geschichte und der Kampf gegen Steuerhinterziehung wird forciert. Darüber hinaus wollen sich schon mehr als 100 Staaten am automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten, der 2017 beginnt, beteiligen.

Für Steuersünder, die noch immer unversteuerte Kapitaleinkünfte aus Auslandskonten haben, wird die Luft dadurch noch dünner. Das Risiko, dass der Fiskus die Steuerhinterziehung entdeckt, steigt noch einmal spürbar an. Noch besteht die Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige straffrei aus der Sache herauszukommen. Das ist aber nur dann möglich, wenn die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt wird, d.h. bevor die Tat durch die Behörden entdeckt wird, und die Selbstanzeige auch vollständig und fehlerfrei ist.

Für den Laien sind die hohen Anforderungen des Gesetzgebers an die strafbefreiende Selbstanzeige kaum zu überblicken und noch weniger zu erfüllen. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige dadurch in der Konsequenz missglückt, ist groß. Dann droht trotz Selbstanzeige eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Hohe Geldstrafen oder Haftstrafen können die Folge sein.

Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater frühzeitig eingeschaltet werden. Sie können die spezifischen Gegebenheiten eines jeden Einzelfalls genau prüfen und wissen, welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie tatsächlich strafbefreiend wirken kann.

Nach einer erfolgreichen Selbstanzeige drohen bei einer Steuerhinterziehung bis zu 25.000 Euro keine weiteren Sanktionen mehr. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus gestaffelte Strafzuschläge.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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