Friday, September 16, 2016

Dr. Peters DS Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV: Leasingvertrag nicht verlängert

Schlechte Nachrichten für die Anleger des Dr. Peters DS Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV: Die Singapore Airlines gab bekannt, dass sie den auslaufenden Leasingvertrag nicht verlängern wird.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus Dr. Peters bot den DS Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV im Januar 2008 erstmals zur Beteiligung an. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 20.000 US-Dollar beteiligen. Insgesamt wurden rund 94 Millionen USD bei den Anlegern eingesammelt. Das gesamte Emissionsvolumen beträgt ca. 214 Millionen USD. Die Fondsgesellschaft beteiligte sich an einem Airbus 380. Für die ersten zehn Jahre konnte ein Leasingvertrag mit einer asiatischen Fluglinie abgeschlossen werden. Die Airline gab nun nach Medienberichten bekannt, den im Oktober 2017 auslaufenden Leasingvertrag nicht zu verlängern.

Dadurch wird der Druck auf den DS Fonds 129 Flugzeugsfonds IV erhöht. Vieles hängt von der Frage ab, ob und zu welchen Konditionen ein neuer Partner gefunden wird. Gelingt dies nicht, könnte dies negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft und damit auch auf die Anleger haben. Deren Beteiligung läuft noch einige Jahre über den Oktober 2017 hinaus. Anleger müssen die weitere Entwicklung allerdings nicht tatenlos abwarten. Sie können ihre rechtlichen Möglichkeiten auch von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt prüfen lassen.

Bisher konnten die Anleger mit dem Verlauf ihrer Beteiligung zufrieden sein. Sollte sich das durch das Auslaufen des Leasingvertrags künftig ändern, kann die Möglichkeit zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bestehen. Ansatzpunkt dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn die Anlageberater sind oftmals ihrer Pflicht zu einer anleger- und objektgerechten Beratung nicht nachgekommen. Das bedeutet, dass sie die Anleger auch umfassend über die bestehenden Risiken hätten aufklären müssen. Am schwersten wiegt dabei das Totalverlust-Risiko für die Anleger. Alleine dieses zeigt, dass Beteiligungen an Flugzeugfonds spekulativ und nicht für sicherheitsorientierte Anleger geeignet sind. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen aber oft verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt.

Das kann ebenso zu Schadensersatzansprüchen führen wie das Verschweigen teils hoher Provisionen (Kick-Backs), die die Banken für die Vermittlung erhalten haben.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2d2veCT

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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