Friday, September 23, 2016

MS Conti Alexandrit: Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Lüneburg hat am 19. September das reguläre Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Conti Alexandrit eröffnet (Az.: 56 IN 58/16). Anleger müssen Verluste befürchten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Conti Unternehmensgruppe hatte den Schiffsfonds MS Conti Alexandrit erst vor gut sechs Jahren aufgelegt. Nun ist die Fondsgesellschaft bereits pleite. Nachdem im Juni der Insolvenzantrag gestellt wurde, hat das AG Lüneburg jetzt das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Conti 173. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS Conti Alexandrit eröffnet. Für die Anleger bedeutet die Insolvenz, dass ihnen hohe Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage drohen.

Die schlechten Nachrichten für die Anleger begannen bereits 2013 als der Charterer der MS Conti Alexandrit Insolvenz anmeldete. Damit war der ursprünglich über 12 Jahre abgeschlossene Chartervertrag nur noch Makulatur. In der Folge konnte sich der Bulker in einem schwierigen Marktumfeld nicht mehr lange über Wasser halten. Für die Anleger muss die Insolvenz aber nicht der Untergang sein. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der u.a. prüfen kann, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Als die Conti-Gruppe den Schiffsfonds 2010 auflegte, waren die negativen Auswirkungen der Finanzkrise 2008 auf die Handelsschifffahrt bereits spürbar. Dennoch wurden Beteiligungen an Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen häufig immer noch als sichere und renditestarke Kapitalanlage angepriesen. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten allerdings auch die Risiken der Geldanlage umfassend und verständlich aufgezeigt werden müssen. Für die Anleger wiegt dabei das Risiko des Totalverlusts besonders schwer. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken aber oft verschwiegen oder nur am Rande erwähnt. Selbst an risikoscheue Anleger, die bspw. in ihre Altersvorsorge investierten wollten, wurden Beteiligungen an Schiffsfonds weiterhin vermittelt. So eine Anlageberatung geht klar an den Anlagezielen vorbei und kann den Anspruch auf Schadensersatz rechtfertigen.

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Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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