Saturday, September 17, 2016

Hartmann Reederei MS Köln: Reguläres Insolvenzverfahren eröffnet

Anfang des Jahres meldete der Schiffsfonds MS Köln der Hartmann Reederei Insolvenz an. Nun hat das Amtsgericht Delmenhorst das reguläre Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft eröffnet.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Geschichte des 2010 von der Hartmann Reederei aufgelegten Schiffsfonds MS Köln ist kurz und für die Anleger wenig erfreulich. Schon nach sechs Jahren musste die Fondsgesellschaft im Januar Insolvenz anmelden. Das Amtsgericht Delmenhorst hat das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vermögen der Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS Köln KG am 7. September eröffnet (Az.: 12 IN 22/16).

Die Anleger müssen nach der Insolvenz hohe Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage befürchten. Um dies zu vermeiden, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Anleger konnten sich seit Februar 2010 mit einer Mindestsumme von 30.000 Euro an dem Massengutfrachter MS Köln beteiligen. Die Hoffnungen auf ordentliche Renditen haben sich zerschlagen. Stattdessen drohen nun Verluste. Allerdings besteht die Möglichkeit für die Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Der Schlüssel dazu kann in Prospektfehlern oder einer fehlerhaften Anlageberatung liegen.

Als der Schiffsfonds MS Köln Anfang 2010 aufgelegt wurde, war die Flaute in der Handelsschifffahrt schon spürbar. Ausgelöst durch die Finanzkrise 2008 gerieten auch etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schieflage und mussten oft genug Insolvenz anmelden. Dennoch wurden Beteiligungen an Schiffsfonds in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Geldanlage bezeichnet. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger aber auch über die Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen. Insbesondere das Totalverlust-Risiko wiegt für die Anleger schwer. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken aber häufig verschwiegen oder nur unzureichend erwähnt.

Auch die Emissionsprospekte hätten die Anleger über die Risiken aufklären müssen. Unvollständige, fehlerhafte oder auch nur irreführende Angaben können ebenfalls zu Schadensersatzansprüchen führen.

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Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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