Wednesday, September 7, 2016

KGAL SeaClass 6: Letze Chance für Schadensersatzansprüche

Die Beteiligung an dem Schiffsfonds KGAL SeaClass 6 erfüllte die Erwartungen der Anleger bei weitem nicht. Noch haben sie die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: KGAL emittierte den Schiffsfonds SeaClass 6 (Mundan Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG) Ende September 2006. Anleger konnten sich mit einer Mindestbeteiligung von 20.000 US-Dollar beteiligen. Insgesamt wurden rund 38 Millionen USD bei den Anlegern eingesammelt. Darüber hinaus wurden noch Kredite in Höhe von ca. 52 Millionen USD aufgenommen. Das Geld floss in die Beteiligung an den zwei Produktentankern Maersk Remlin und Maersk Riesa.

Die Hoffnung auf ordentliche Renditen erfüllte sich jedoch nicht. Der Schiffsfonds kriselte früh und in der Folge blieben die Ausschüttungen ganz oder teilweise aus. Die Beteiligung dürfte für die Anleger in den vergangenen Jahren mehr als unbefriedigend verlaufen sein. Noch haben sie die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Allerdings wird die Zeit langsam knapp. Denn Anleger konnten sich seit Ende September 2006 an dem KGAL SeaClass 6 beteiligen. Das bedeutet, dass mögliche Forderungen schon in Kürze verjähren könnten. Mögliche Schadensersatzansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft. Daher sollten umgehend verjährungshemmende Maßnahmen eingelegt werden.

Ein Ansatzpunkt für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. In den Beratungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds oftmals als sichere und renditestarke Geldanlage dargestellt. Tatsächlich sind Schiffsfonds in der Regel hoch spekulative Geldanlagen. Das mussten schon etliche Anleger erfahren. Denn in den vergangenen Jahren sind zahlreiche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und nicht wenige endeten in der Insolvenz mit hohen Verlusten für die Anleger.

Allerdings hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch umfassend über die Risiken und insbesondere das Totalverlust-Risiko sowie Weichkosten und Provisionen aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist dies häufig nicht im ausreichenden Maß geschehen, sodass Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden können.

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Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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