Thursday, September 22, 2016

Hartmann Reederei MS Flensburg: AG Delmenhorst eröffnet Insolvenzverfahren

Das reguläre Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Flensburg wurde am 7. September am Amtsgericht Delmenhorst eröffnet (Az.: 12 IN 20/16). Anleger müssen mit hohen Verlusten rechnen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Hartmann Reederei hatte den Schiffsfonds MS Flensburg und MS Frisia Inn im Jahr 2008 als Dachfonds aufgelegt. Anfang 2016 erhielten die Anleger die schlechte Nachricht, dass für die Gesellschaft der MS Flensburg Insolvenzantrag gestellt wurde. Das reguläre Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS Flensburg KG wurde nun am Amtsgericht Delmenhorst eröffnet.

Für die Anleger bedeutet die Insolvenz, dass hohe finanzielle Verluste auf sie zukommen können. Sie konnten sich mit einem Mindestbetrag von 30.000 Euro an dem Fonds beteiligen. Doch aus den erhofften Renditen wird vermutlich nichts. Um finanzielle Verluste abzuwenden, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Als die Hartmann Reederei den Schiffsfonds MS Flensburg und MS Frisia Inn 2008 auflegte, zeichnete sich bereits die Finanz- und Wirtschaftskrise ab, die in der Folge etliche Schiffsfonds erfasste und für viele Gesellschaften in der Insolvenz endete, da die erforderlichen Charterraten aufgrund der sinkenden Nachfrage und aufgebauter Überkapazitäten nicht mehr erzielt werden konnten. In den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds erfahrungsgemäß aber häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen beworben. Für viele Anleger haben sich diese Aussagen ins Gegenteil verkehrt.

Allerdings hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und insbesondere das Totalverlust-Risiko für die Anleger. Erfahrungsgemäß wurden diese Risiken in den Beratungsgesprächen aber oft verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Eine derartige fehlerhafte Anlageberatung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

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Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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