Wednesday, September 14, 2016

Illegale Preisabsprachen: Schadensersatzansprüche gegen das Lkw-Kartell

Über Jahre hat das Lkw-Kartell illegale Preisabsprachen getroffen. Den entstandenen Schaden können sich die Lkw-Käufer und auch Leasingnehmer von den Kartellanten zurückholen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für ihre Verstöße gegen das Kartellrecht ist den Lkw-Bauern Daimler, Iveco, DAF und Volvo/Renault schon eine Rekord-Geldbuße von knapp drei Milliarden Euro aufgebrummt werden. MAN musste als Fünfter im Bunde keine Strafe zahlen, da sich der Lkw-Produzent als Kronzeuge zur Verfügung gestellt hat.

Das bedeutet aber nicht, dass für MAN die Angelegenheit damit erledigt ist. Genauso wie gegen die anderen Kartellanten können die geschädigten Lkw-Käufer und Leasingnehmer Schadensersatzforderungen auch gegen MAN geltend machen. Die fünf Lkw-Hersteller haften ohnehin gesamtschuldnerisch, d.h. der Käufer eines Lastwagens von Iveco kann seinen Schaden auch bei jedem anderen Kartellanten geltend machen. Das hat z.B. auch den Vorteil, dass selbst bei einer Insolvenz eines der Unternehmens der Schadensersatz noch eingetrieben werden kann. Offen ist noch, ob auch der Lkw-Bauer Scania in die illegalen Absprachen verwickelt ist. Hier dauern die Ermittlungen der EU-Kommission noch an.

Fest steht, dass sich Daimler, MAN, Iveco, DAF und Volvo/Renault durch ihre illegalen Absprachen schadensersatzpflichtig gemacht haben. Sie haben u.a. zwischen 1997 und 2011 die Preise illegal abgesprochen. Dadurch haben die Käufer und Leasingnehmer in diesem Zeitraum von 14 Jahren überhöhte Preise für die Fahrzeuge gezahlt. Betroffen sind mittelschwere und schwere Lastwagen.

Wie hoch der entstandene Schaden tatsächlich ist, lässt sich pauschal nicht beantworten und muss durch ein Gutachten geklärt werden. Es wird aber allgemein davon ausgegangen, dass die Preise zwischen 10 und 15 Prozent zu hoch waren. Demnach ist der finanzielle Schaden besonders für Speditionen und Transportunternehmen enorm. Die EU-Kommission hat den Weg für Schadensersatzansprüche schon freigemacht. Diese müssen aber aktiv geltend gemacht werden.

Dabei sollten die Geschädigten die Verjährungsfristen im Auge behalten. Denn die ersten Forderungen könnten schon im Januar 2017 verjähren. Zur Durchsetzung ihrer Ansprüche können sich die Geschädigten an im Kartellrecht versierte Rechtsanwälte wenden.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2193BZq

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Illegale Preisabsprachen: Schadensersatzansprüche gegen das Lkw-Kartell appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/2cavceK
via IFTTT

No comments:

Post a Comment