Thursday, September 8, 2016

Nordcapital Schiffsportfolio II: Anleger können noch Schadensersatz geltend machen

Die Beteiligung an dem Fonds Nordcapital Schiffsportfolio II lief für die Anleger nicht wie erwartet. Noch haben sie die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Beteiligung an dem Nordcapital Schiffsfonds Schiffsportfolio 2 konnte die Erwartungen der Anleger nicht erfüllen. Das Fondskonzept sah vor, dass sich die Fondsgesellschaft Nordcapital Schiffsportfolio 2 GmbH & Co. KG an 149 Schiffsfonds beteiligt. Das Fondsvolumen sollte rund 25,9 Millionen Euro betragen, wobei ca. 19 Millionen Euro von den Anlegern kommen sollten. Diese konnten sich an dem im Januar 2007 aufgelegten Fonds mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen.

Allerdings konnten die prospektierten Ausschüttungen nicht erreicht werden, so dass die Beteiligung den Anlegern nicht die erhofften Renditen einbrachte. Noch haben die Anleger die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dabei sollten die Anleger aber beachten, dass ab Januar 2017 die Verjährung ihrer Forderungen eintreten könnte. Die Verjährungsfrist setzt auf den Tag genau zehn Jahre nach dem Beitritt zur Fondsgesellschaft ein.

Mit dem Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2008 gerieten auch etliche Schiffsfonds in Schwierigkeiten. Als die Handelsschifffahrt in den Jahren zuvor noch boomte waren Überkapazitäten aufgebaut worden. Als jedoch die Nachfrage sank, konnten die notwendigen Charterraten häufig nicht mehr erzielt werden. Die Krise der Handelsschifffahrt ist immer noch nicht ausgestanden. Darunter leiden auch Zweitmarktfonds wie der Nordcapital Schiffsportfolio 2.

Allerdings hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch umfassend über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Häufig wurden die Risiken und insbesondere das Totalverlust-Risiko für die Anleger erfahrungsgemäß aber verschwiegen oder nur völlig unzureichend erwähnt. Stattdessen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds trotz des Totalverlust-Risikos oftmals als sichere Kapitalanlagen dargestellt, die sie tatsächlich aber nicht sind. Eine derartige fehlerhafte Anlageberatung kann den Anspruch auf Schadensersatz auslösen.

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Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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