Sunday, October 2, 2016

König & Cie. Renditefonds 67 MT Cape Beale: Schadensersatzansprüche können noch geltend gemacht werden

Die Beteiligung an dem König & Cie. Schiffsfonds MT Cape Beale konnte die Erwartungen der Anleger bislang nicht erfüllen. Noch besteht die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus König & Cie. legte den Renditefonds 67 MT Cape Beale im August 2007 auf. Die Fondsgesellschaft investierte in den Produktentanker MT Cape Beale. Bei den Anlegern wurden rund 19 Millionen Euro eingesammelt, die Mindestbeteiligung betrug 15.000 Euro.

Wie viele andere Schiffsfonds konnte auch der König & Cie. Renditefonds 67 MT Cape Beale die Erwartungen der Anleger nicht erfüllen. Die Ausschüttungen blieben hinter den Prognosen zurück. Noch haben die Anleger die Möglichkeit, sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt zu wenden und Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Das sollte allerdings innerhalb der nächsten Monate passieren. Denn ab August 2017 greift die zehnjährige Verjährungsfrist, d.h. mögliche Ansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft.

Nach dem Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 gerieten auch etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten. In den boomenden Jahren zuvor waren Überkapazitäten aufgebaut worden. Nun ging die Nachfrage zurück und die notwendigen Charterraten konnten nicht mehr erzielt werden. In der Folge blieben Ausschüttungen an die Anleger ganz oder teilweise aus und zahlreiche Schiffsfonds strandeten schließlich in der Insolvenz, sodass die Anleger viel Geld verloren haben.

Allerdings bestehen bei Beteiligungen an Schiffsfonds häufig auch gute Aussichten, Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können. Das liegt daran, dass die Anlageberatung häufig fehlerhaft durchgeführt wurde. Beteiligungen an Schiffsfonds wurden regelmäßig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen angepriesen. Tatsächlich sind sie aber von etlichen Risiken geprägt, die für die Anleger letztlich im Totalverlust ihrer Einlage enden können. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist diese Aufklärung häufig ganz oder teilweise ausgeblieben, sodass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank ihre teilweisen hohen Provisionen (Kick-Backs) verschwiegen hat.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2dvTS39

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