Monday, October 24, 2016

Rückabwicklung der Lebensversicherung durch Widerspruch

Lebens- oder Rentenversicherungen haben zumeist lange Laufzeiten. Der vorzeitige Ausstieg ist finanziell unattraktiv. Der Widerspruch der Police kann eine interessante Alternative sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Es gibt verschiedene Gründe, warum Verbraucher gerne wieder aus ihrer Lebensversicherung oder Rentenversicherung aussteigen möchten. Sei es, weil die Versicherung nicht genug Rendite abwirft oder weil gerade Liquiditätsbedarf herrscht. Der vorzeitige Ausstieg ist aber in der Regel mit finanziellen Verlusten verbunden, da der Rückkaufswert zumeist enttäuschend ist. Der Ausstieg aus der Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung kann aber durch Widerspruch der Police möglich sein. Der Widerspruch ist finanziell wesentlich lukrativer, da der Versicherungsvertrag dann rückabgewickelt wird.

Der Widerspruch einer Versicherung ist vergleichbar mit dem Widerruf eines Darlehens. Allerdings kann auch bei älteren Versicherungspolicen der Widerrufsjoker nach wie vor eingesetzt werden, da der Gesetzgeber hier keine Frist gesetzt hat. Möglich ist der Widerspruch, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Das ist besonders bei Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden, häufig der Fall. Hier setzte die Widerspruchsfrist ein, wenn der Versicherungsnehmer alle nötigen Unterlagen erhalten hatte und schriftlich und deutlich über sein Widerspruchsrecht informiert wurde. Selbst wenn dies nicht der Fall war, endete das Widerspruchsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie. Diese Regelung wurde vom Bundesgerichtshof allerdings gekippt. Dadurch wurde in vielen Fällen die Widerspruchsfrist nie in Gang gesetzt.

Beim erfolgreichen Widerspruch wird die Lebens- oder Rentenversicherung komplett rückabgewickelt, d.h. der Verbraucher erhält seine gezahlten Prämien nebst einem Nutzungsersatz zurück. Lediglich den Abzug eines gewissen Betrages für den gewährten Versicherungsschutz muss er sich gefallen lassen. Der Widerspruch ist auch dann noch möglich, wenn die Police bereist vorzeitig gekündigt und der Rückkaufswert bereits ausgezahlt wurde.

Verbraucher, die ihre Lebensversicherung widerrufen möchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann feststellen, ob die Voraussetzungen für einen erfolgversprechenden Widerspruch vorliegen.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1TxJwZR

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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