Wednesday, October 26, 2016

Rudolf Wöhrl AG fordert Anleger zur Abstimmung ohne Versammlung auf

Anfang September hat die Rudolf Wöhrl AG Insolvenzantrag gestellt und ein Schutzschirmverfahren beantragt. Nun fordert das Unternehmen die Anleihe-Gläubiger zur Abstimmung ohne Versammlung auf.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Abstimmung verfolgt nur den Zweck der Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihe-Gläubiger. Darüber sollen die Anleger vom 2. bis 4. November schriftlich abstimmen. Über den gemeinsamen Vertreter sollen die Interessen der Anleger in den Sanierungsprozess eingebunden werden. Weitere Erklärungen zu den geplanten Restrukturierungsmaßnahmen gibt die Wöhrl AG nicht ab.

Damit bleibt die Informationslage für die Anleihe-Gläubiger äußerst dürftig. Bei einer Abstimmung ohne Versammlung haben sie keine Möglichkeit, den vorgeschlagenen Vertreter kennenzulernen oder andere Kandidaten vorzuschlagen. Auch ihre Vorstellungen zu den im Schutzschirmverfahren geplanten Sanierungsmaßnahmen können sie nicht äußern. Zumal nach wie vor nicht bekannt ist, was für Restrukturierungsmaßnahmen geplant sind und was auf die Anleger im Zuge der Sanierung zukommen könnte. Um ihre Interessen zu wahren und um finanzielle Verluste abzuwenden, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Die Wöhrl AG hat im Schutzschirmverfahren drei Monate Zeit, das Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen. Gelingt dies nicht, kann das Schutzschirmverfahren auch in einem regulären Insolvenzverfahren münden. Auch wenn zu den geplanten Sanierungsmaßnahmen der Wöhrl AG nichts bekannt ist, wurden in vergleichbaren Fällen auch häufig die Anleger aufgefordert, ihren Teil zur Sanierung beizutragen. Das kann bspw. durch Änderungen der Anleihebedingungen, z.B. in Form eines teilweisen Zinsverzichts oder eine Verlängerung der Laufzeit geschehen. Meistens führt dies auch zu Verlusten bei den Anlegern. Damit es nicht so weit kommt, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. In Betracht kommt dabei auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Die Rudolf Wöhrl AG legte im Jahr 2013 eine Unternehmensanleihe mit einem Emissionsvolumen von 30 Millionen Euro auf (WKN: A1R0YA / ISIN: DE000A1R0YA4) auf. Die Anleihe ist mit einem Zinskupon von jährlich 6,5 Prozent ausgestattet und hat eine fünfjährige Laufzeit. Im Februar 2018 wäre sie zur Rückzahlung fällig.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1JVcYHC

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