Tuesday, October 18, 2016

Lloyd Fonds Holland I: Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht

Wirtschaftliche Schwierigkeiten beim Immobilienfonds Lloyd Fonds Holland I sind nicht neu. Anleger sollten beachten, dass mögliche Schadensersatzansprüche demnächst verjähren könnten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Anlegern des geschlossenen Immobilienfonds Lloyd Fonds Holland I läuft die Zeit davon. Vor einigen Wochen waren sie bereits aufgefordert worden, einen unlimitierten Verkaufsbeschluss für die beiden Fondsimmobilien in Den Bosch und Hilversum zu fassen. Ohne einen solchen Beschluss drohe der Notverkauf der Immobilien oder auch die Insolvenz der Fondsgesellschaft sei möglich. Was die Lage wohl noch problematischer macht, ist, dass die Kreditverträge mit der finanzierenden Bank zum Jahresende auslaufen und das Institut offenbar Druck macht. Ohne einen entsprechenden Verkaufsbeschluss werden die Kredite wohl nicht verlängert. Unabhängig davon welche Entscheidung am Ende getroffen wird, drohen den Anlegern erhebliche finanzielle Verluste.

Um es nicht so weit kommen zu lassen, haben die Anleger auch die Möglichkeit Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Allerdings wird die Zeit langsam knapp. Denn die Anleger konnten sich seit November 2006 mit einer Mindesteinlage von 200.000 Euro an dem Immobilienfonds beteiligen. Das bedeutet, dass mögliche Forderungen demnächst verjähren könnten. Die Verjährungsfrist setzt auf den Tag genau zehn Jahre nach dem Beitritt zur Fondsgesellschaft ein. Daher sollte umgehend gehandelt und verjährungshemmende Maßnahmen eingelegt werden, bevor die Ansprüche untergehen.

Für die Anleger war die Beteiligung an dem Lloyd Fonds Holland I bislang keine Erfolgsgeschichte. Die prognostizierten Ausschüttungen konnten nicht erreicht werden. Der als schwierig geltende Immobilienmarkt in den Niederlanden machte sich auch hier bemerkbar. Ob angesichts der aktuellen Voraussetzungen der Fondsgesellschaft noch die Kehrtwende gelingen kann, erscheint fraglich. Die Investoren müssen sich aber jetzt entscheiden, ob sie an eine Wende zum Besseren glauben oder einen Schlussstrich unter ihre Beteiligung ziehen und finanzielle Verluste minimieren möchten.

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Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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