Sunday, October 9, 2016

Magellan Maritime Services: Forderungen im Insolvenzverfahren bis zum 18. Oktober anmelden

Bis zum 18. Oktober können die Anleger der Magellan Maritime Services ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Am gleichen Tag findet die Gläubigerversammlung in Hamburg statt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Seit dem 1. September befindet sich die Magellan Maritime Services GmbH im regulären Insolvenzverfahren. Die rund 9000 Anleger, die ca. 350 Millionen Euro in die Container investiert haben, sowie alle anderen Gläubiger können ihre Forderungen noch bis zum 18. Oktober beim Insolvenzverwalter anmelden. Doch schon die Forderungsanmeldung gestaltet sich für viele Anleger aufgrund der unübersichtlichen Situation als schwierig. Häufig ist unklar, welche Forderungen sie überhaupt haben.

Der Insolvenzverwalter hatte schon schriftliche Forderungsanmeldungen verschickt und stellt nun noch einmal einige Punkte klar. So wurden in den Schreiben auch der Wert der zustehenden Insolvenzforderung berechnet. Dabei handelt es sich jedoch um unverbindliche Vorschläge. Die Anleger können ihre Forderungen auch selbst berechnen und anmelden. Ebenso können die Anleger die Aussonderungen der Mieten verlangen. Wird dieser Forderung nicht stattgegeben wird daraus ein Schadensersatzanspruch gegen die Magellan Maritime Services. Der Anspruch der Anleger basiert zudem auf den vertraglich garantierten Mietzins und nicht auf dem tatsächlich erzielten. Auch die Frage der Eigentumsverhältnisse ist noch nicht geklärt. Zu beachten ist, dass nur angemeldete Forderungen im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden können. Im Bank- und Kapitalmarktrecht versierte Rechtsanwälte können die Anleger bei der Forderungsanmeldung unterstützen und sie auch im weiteren Insolvenzverfahren begleiten.

Bei der Gläubigerversammlung wird es zum Fortgang des Verfahrens und weiteren Fragen detailliertere Informationen geben. Die Forderungen müssen dann aber bereits angemeldet sein.

Mit welcher Insolvenzquote die Anleger rechnen können, lässt sich aktuell noch nicht prognostizieren. Finanzielle Verluste sollten aber einkalkuliert werden. Allerdings können die Anleger auch unabhängig vom Insolvenzverfahren prüfen lassen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können z.B. wegen fehlerhafter Anlageberatung entstanden sein. Zudem prüft der Insolvenzverwalter derzeit noch, ob Mietforderungen der Anleger durch den Beitritt neuer Investoren zumindest teilweise beglichen worden. Sollte dies der Fall sein, könnte es sich um ein sog. Schneeballsystem handeln und weitere rechtliche Möglichkeiten eröffnen.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1N2LWzP

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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