Friday, November 4, 2016

GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung bei der Durchsetzung kartellrechtlicher Ansprüche

Geschädigte des Lkw-Kartells haben Anspruch auf Schadensersatz. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte verfügt über die notwendige Erfahrung, derartige Ansprüche auch durchzusetzen.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Durch illegale Preisabsprachen haben die Lkw-Bauer Daimler, DAF, MAN, Iveco und Volvo/Renault Käufer und Leasingnehmer der betroffenen Lastwagen extrem geschädigt. Wegen Verstößen gegen das Kartellrecht hat die EU-Kommission gegen die Kartellanten bereits ein Bußgeld in Höhe von knapp drei Milliarden Euro verhängt. Gleichzeitig hat die EU-Kommission damit den Weg für Schadensersatzansprüche der Lkw-Käufer und Leasingnehmer freigemacht. Die Verstöße gegen das Kartellrecht müssen nicht mehr nachgewiesen werden. Gleichwohl müssen die Ansprüche aber aktiv eingefordert werden. GRP Rainer Rechtsanwälte verfügt über die notwendige Erfahrung derartige Ansprüche rechtssicher durchzusetzen.

Die Kartellanten haben u.a. zwischen 1997 und 2011 Preise für mittelschwere und schwere Lkw, also für Lastwagen zwischen 6 und 16 Tonnen und schwerer, illegal abgesprochen. Für die Käufer und Leasingnehmer dieser Lkw ist daraus ein Schadensersatzanspruch entstanden. Wie hoch dieser Anspruch im Einzelnen ist, lässt sich nicht pauschal beziffern. Um die Schadenshöhe genau festzustellen, ist die Erstellung eines Gutachtens notwendig. Um Kosten zu sparen, können sich die Speditionen und Transportunternehmen auch zusammenschließen und ein solches Gutachten erstellen lassen.

Die Ansprüche können gerichtlich durchgesetzt werden. Es dürfte aber auch gute Chancen geben, sich außergerichtlich mit den Kartellanten einigen zu können. Denn es ist davon auszugehen, dass die Lkw-Bauer entsprechende Rücklagen für die Schadensersatzansprüche gebildet haben und an einer außergerichtlichen Lösung interessiert sind.

Um die Forderungen geltend zu machen, dürfen auch die Verjährungsfristen nicht aus dem Auge verloren werden. Bei Lkw, die zwischen 1997 und 2001 angeschafft wurden, könnte die Verjährung bereits Mitte Januar 2017 eintreten. Bei jüngeren Lkw müssen verschiedene Daten für die Verjährung beachtet werden. Im Sommer 2017 tritt die Verjährung voraussichtlich für im Jahr 2002 gekaufte Lkw ein, ein Jahr später für 2003 angeschaffte Lkw. So setzt sich die Reihe sukzessive fort.

Um die Schadensersatzansprüche wirksam und rechtzeitig geltend zu machen, können sich die Geschädigten an im Kartellrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2bH4yW3

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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