Wednesday, November 9, 2016

KTG Agrar verkauft Beteiligungen in Rumänien

Die insolvente KTG Agrar SE hat nun auch ihre Minderheitsbeteiligungen an Agar-Betrieben in Rumänien verkauft. Auf die Insolvenzquote der Anleger dürfte dies aber keinen großen Einfluss haben.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie die KTG Agrar SE am 7. November mitteilte, wurden die Minderheitsbeteiligungen an Agrar-Betrieben in Rumänien verkauft. Der Verkaufspreis soll Unternehmensangaben zu Folge im niedrigen siebenstelligen Bereich liegen. Für die Insolvenzquote der geschädigten Anleger dürfte der Verkauf der Beteiligungen keine großen Auswirkungen haben.

Denn über die beiden Mittelstandsanleihen, die demnächst von der Frankfurter Börse genommen werden, haben die Anleger rund 342 Millionen Euro investiert. Die KTG Agrar ist zudem hoch verschuldet und die wesentlichen Unternehmensteile sind inzwischen verkauft worden. Die Aussichten der Anleger noch viel von ihrem Geld im Insolvenzverfahren wiederzusehen, sind gering. Dennoch sollten sie ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 17. März anmelden. Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren überhaupt berücksichtigt werden. Parallel dazu können die Anleger auch weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen, um ihre finanziellen Verluste zu minimieren. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Schadensersatzansprüche können in alle Richtungen entstanden sein. Sie können sich sowohl gegen die Unternehmens- und Prospektverantwortlichen aber auch gegen die Vermittler bzw. Anlageberater richten. Nach Medienberichten ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden und andere ehemalige Manager der KTG Agrar, da sie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens möglicherweise falsch dargestellt haben. Sollte sich der Verdacht erhärten, können daraus auch Schadensersatzansprüche der Anleger entstanden sein.

In Betracht kommen aber auch Forderungen gegen die Vermittler und Anlageberater. Diese sind zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung verpflichtet. Dazu gehört auch die umfassende Aufklärung über die Risiken der Geldanlage. Wurden diese verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt, können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung entstanden sein. Darüber hinaus hätte das Geschäftsmodell auch auf seine Plausibilität hin überprüft werden müssen.

Weitere Informationen unter: https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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