Monday, November 7, 2016

Viele Immobiliendarlehen können noch widerrufen werden

Am 21. Juni 2016 endete für Immobiliendarlehen, die vor dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, das Widerrufsrecht. Viele Immobilienfinanzierungen lassen sich aber nach wie vor widerrufen.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Durch eine Gesetzesänderung wurde das Widerrufsrecht von Verbrauchern massiv beschnitten. Vielfach herrscht Unklarheit darüber, ob Immobiliendarlehen überhaupt noch widerrufen werden können. Die gute Nachricht: Bei vielen Immobilienfinanzierungen ist der Widerruf immer noch möglich, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.

Von der Gesetzesänderung sind nur Immobiliendarlehen betroffen, die zwischen November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurde. Diese hätten bis spätestens 21. Juni 2016 widerrufen werden müssen. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass bei jüngeren Immobilienkrediten der Widerruf dann möglich ist, wenn die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Ein typischer Fehler ist z.B., dass das Kreditinstitut nicht die für den Vertrag wesentlichen Pflichtangaben aufgeführt hat und der Beginn der Widerrufsfrist für den Verbraucher dadurch nicht eindeutig ersichtlich ist. Als Folge davon wurde die Widerrufsfrist in vielen Fällen nicht in Lauf gesetzt und der Widerruf ist auch heute noch möglich. Angesichts der Zinsentwicklung in den vergangenen Jahren kann der Darlehenswiderruf auch bei jüngeren Verträgen den Verbrauchern immer noch eine nennenswerte Ersparnis bescheren. Anders als bei einer vorzeitigen Kündigung des Darlehens muss beim erfolgreichen Widerruf keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden.

Unter Umständen können aber auch Altverträge heute noch widerrufen werden. Dies kann dann möglich sein, wenn die Darlehen in einer sog. Haustürsituation oder per Fernabsatzvertrag, z.B. im Internet, geschlossen wurden.

Ob der Widerruf heute noch möglich ist, lässt sich für den Verbraucher nur schwer erkennen. Im Bankrecht kompetente Rechtsanwälte können beurteilen, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Darlehenswiderruf vorliegen. Ebenso können sie bei der Durchsetzung eines fristgerecht erfolgten Widerrufs behilflich sein. Denn vielfach lehnen die Kreditinstitute den Widerruf ab. In vielen Fällen entbehrt dies aber einer rechtlichen Grundlage. Auch der BGH hat den gängigen Argumenten der Banken wie Verwirkung oder treuwidrige Ausübung des Widerrufsrechts eine klare Absage erteilt.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2c1dyGa

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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