Monday, November 21, 2016

MS Conti Tansanit insolvent – Möglichkeiten der Anleger

Die Hoffnung auf Rendite währte für die Anleger des Schiffsfonds MS Conti Tansanit nur kurz. Nur etwa fünf Jahre nach Auflage des Fonds ist die Schiffsgesellschaft insolvent.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit einer Mindestsumme von 25.000 Euro konnten sich die Anleger an dem Conti-Schiffsfonds MS Conti Tansanit ab dem Juli 2011 beteiligen. Nur gute fünf Jahre später musste für die Schiffsgesellschaft bereits Insolvenzantrag gestellt werden. Das Amtsgericht Lüneburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Conti 178. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS Conti Tansanit am 11. August 2016 eröffnet (Az.: 47 IN 66/16).

Für die Anleger bedeutet die Insolvenz, dass ihnen hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust drohen. Um die Verluste abzuwehren, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Die Handelsschifffahrt wurde von der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 schwer getroffen und hat sich bis heute noch nicht wieder vollständig erholt. Die Krise führte dazu, dass etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten, da die erforderlichen Charterraten aufgrund der sinkenden Nachfrage und aufgebauten Überkapazitäten nicht mehr erzielt werden konnten. Häufig endete dies mit der Insolvenz der Fondsgesellschaften und erheblichen Verlusten für die Anleger.

Als der Schiffsfonds MS Conti Tansanit im Sommer 2011 zur Beteiligung angeboten wurde, war dieses Szenario schon absehbar. Dennoch wurden Beteiligungen an Schiffsfonds vielfach noch als sichere und renditestarke Kapitalanlage angepriesen. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger allerdings auch umfassend über die Risiken der Geldanlage informiert werden müssen. Dazu zählen u.a. die langen Laufzeiten, die mangelhafte Fungibilität, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und besonders auch die Möglichkeit des Totalverlusts. Dennoch wurden Beteiligungen an Schiffsfonds auch immer wieder als Möglichkeit zur sicheren Altersvorsorge dargestellt.

Wurden die Anleger fehlerhaft beraten und über die Risiken nicht umfassend aufgeklärt oder wenn die Bank hohe Provisionen, sog. Kick-Backs, verschwiegen hat, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2csFKY6

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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