Friday, November 11, 2016

Hansa Treuhand HT Twinfonds: Auch MS HS Bizet insolvent

Beide Containerschiffe aus dem Hansa Treuhand HT Twinfonds sind insolvent. Das AG Lüneburg hat am 9. November das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS HS Bizet eröffnet.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ab März 2008 konnten sich Anleger an den von Hansa Treuhand als Dachfonds konzipierten HT Twinfonds beteiligen. Insgesamt investierten die Anleger rund 41 Millionen Euro; die Mindestbeteiligung lag bei 20.000 Euro. Das Geld floss in die beiden Containerschiffe MS HS Bach und MS HS Bizet. Nachdem über die Gesellschaft der MS HS Bach schon vor einigen Monaten das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, hat es nun auch die MS HS Bizet erwischt. Das Amtsgericht Lüneburg eröffnete am 9. November 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft.

Nachdem nun beide Schiffsgesellschaften des Schiffsfonds insolvent sind, müssen die Anleger endgültig hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage befürchten. Damit es nicht soweit kommt, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Mit der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 setzten auch Schwierigkeiten bei zahlreichen Schiffsfonds ein. Überkapazitäten bei gleichzeitig sinkender Nachfrage sorgten dafür, dass die erforderlichen Charterraten oftmals nicht mehr erreicht werden konnten. Das bekamen auch die Anleger in Form von ausbleibenden Ausschüttungen, Rückforderung der Auszahlungen oder eben der Insolvenz der Fondsgesellschaft zu spüren. Allerdings müssen sie nicht zwangsläufig auf dem Schaden sitzen bleiben. Denn durch eine fehlerhafte Anlageberatung können Schadensersatzansprüche entstanden sein.

Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich in der Regel aber um spekulative Geldanlagen mit etlichen Risiken. Besonders schwer wiegt für die Anleger dabei das Totalverlust-Risiko. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Beteiligung aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist das vielfach nicht geschehen und die Risiken wurden ganz verschwiegen oder nur unzureichend erwähnt. Aus dieser fehlerhaften Anlageberatung können Schadensersatzansprüche der Anleger entstanden sein.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2fpw7Gf

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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