Tuesday, November 22, 2016

Schwarzgeld auf Auslandskonten: Selbstanzeige noch rechtzeitig stellen

Viele Steuersünder haben schon zur Selbstanzeige gegriffen, um einer Verurteilung zu entgehen. Dennoch dürften immer noch beträchtliche Beträge Schwarzgeld auf Auslandskonten liegen.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auch wenn die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung rückläufig ist, dürften nach wie vor hohe Beträge Schwarzgeld auf Auslandskonten deponiert sein. Wer die Selbstanzeige noch nicht genutzt hat, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren, treibt ein gefährliches Spiel. Denn das Risiko der Entdeckung steigt durch die zunehmende internationale Zusammenarbeit der Behörden und auch der Kooperationsbereitschaft der Banken weiter an. Wenn im kommenden Jahr der automatische Austausch von Finanzdaten beginnt, wird die Luft für die Steuersünder noch einmal deutlich dünner.

Noch ist Zeit, um eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung zu stellen. Allerdings kann diese nur wirken, wenn sie rechtzeitigt gestellt wird, das heißt bevor die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wird. Außerdem muss die Selbstanzeige vollständig und fehlerfrei sein, damit sie nicht fehlschlägt. Daher sollte eine Selbstanzeige auch immer äußerst gründlich und bis ins kleinste Detail vorbereitet werden. Denn schon kleine Fehler können zu ihrer Unwirksamkeit führen.

Für den Laien sind die hohen Anforderungen, die der Gesetzgeber an eine wirksame Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung stellt, kaum zu erfüllen. Wer es dennoch auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen versucht, riskiert, dass die Selbstanzeige missglückt. Denn die komplexen Vorgänge lassen sich auf diese Weise kaum erfassen und Fehler sind schon fast vorprogrammiert.

Damit die Selbstanzeige wirksam gestellt werden kann, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Einzelfall detailliert erfassen und wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie am Ende auch strafbefreiend wirken kann.

Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine Sanktionen mehr. Bei höheren Beträgen muss zusätzlich zu den Steuerschulden samt Zinsen auch ein Strafzuschlag gezahlt werden.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2cvZm9l

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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