Monday, February 15, 2016

Entdeckung der Steuerhinterziehung droht – Selbstanzeige gründlich vorbereiten

Wer aus Furcht vor Entdeckung der Steuerhinterziehung jetzt eine Selbstanzeige übereilt verfasst, geht ein hohes Risiko ein. Schon kleine Fehler führen dazu, dass die Selbstanzeige fehlschlägt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Druck auf Steuersünder wächst. Durch den Ankauf von Daten, der Kooperation der Banken und der Zusammenarbeit der Staaten wird eine Entdeckung der Steuerhinterziehung immer wahrscheinlicher. Im Fall einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen empfindliche Geldstrafen und ab einer Hinterziehungssumme von 100.000 Euro auch Freiheitsstrafen. Nach wie vor bietet die Selbstanzeige für Steuersünder den alternativlosen Ausweg und die Rückkehr in die Steuerlegalität an.

Wer jetzt aber übereilt handelt, ist schlecht beraten. Denn eine Selbstanzeige kann nicht auf die Schnelle erstellt werden. Um strafbefreiend wirken zu können, muss sie sehr detailliert sein und über alle steuerrelevanten Vorgänge der vergangenen zehn Jahre umfassend Auskunft geben. Die Informationen nur „häppchenweise“ dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen, reicht nicht aus. Eine Selbstanzeige muss immer rechtzeitig gestellt werden, vollständig und fehlerfrei sein, damit sie strafbefreiend wirken kann.

Die hohen Anforderungen, die der Gesetzgeber an eine wirksame Selbstanzeige stellt, kann der Laie kaum überblicken und noch weniger erfüllen. Wer dennoch versucht, auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen eine wirksame Selbstanzeige zu erstellen, muss damit rechnen, dass sie fehlerhaft wird und missglückt. In der Konsequenz droht dann trotz der Selbstanzeige eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.

Auch wenn die Zeit drängt, muss eine Selbstanzeige immer gut vorbereitet werden. Dazu können sich Betroffene an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater wenden. Sie können die spezifischen Umstände eines jeden Einzelfalls erfassen und wissen welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige umfassen muss, damit sie strafbefreiend wirken kann. Eine Lösung von der Stange gibt es dabei nicht.

Nach einer erfolgreichen Selbstanzeige drohen bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro keine weiteren Sanktionen. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus einen Strafzuschlag, der gemeinsam mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden muss.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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