Monday, February 29, 2016

Steuerhinterziehung: Straffreiheit dank Selbstanzeige

Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung ist die Betrachtung des Einzelfalls für das Strafmaß ein entscheidender Faktor. Eine Selbstanzeige kann zur Straffreiheit verhelfen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Bewertung des Einzelfalls spielt bei der Bemessung des Strafmaßes bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung eine entscheidende Rolle. Neben Geldstrafen können auf den Steuersünder auch Freiheitsstrafen zukommen. Haftstrafen können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon bei einer Hinterziehungssumme von 50.000 Euro ausgesprochen werden. Die Höhe der Steuerhinterziehung ist aber nicht der einzige Faktor für das Strafmaß. Vielmehr muss jeder Einzelfall genau betrachtet werden. Dabei spielen auch Faktoren wie Schuldeinsicht und Reue eine Rolle. Auch eine gescheiterte Selbstanzeige kann sich ähnlich wie ein Geständnis strafmildernd auswirken.

Damit eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung überhaupt möglich ist, darf kein Sperrgrund vorliegen. Der wichtigste Sperrgrund ist, dass die Steuerhinterziehung schon durch die Behörden entdeckt wurde oder der Täter zumindest mit der Entdeckung rechnen musste. Daher sollte eine Selbstanzeige immer rechtzeitig gestellt werden. Darüber hinaus muss die Selbstanzeige auch vollständig und fehlerfrei sein, um strafbefreiend wirken zu können. Dazu müssen u.a. alle steuerrelevanten Vorgänge der vergangenen zehn Jahre offen gelegt werden. Für den Laien sind diese Anforderungen kaum zu erfüllen.

Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. So können die Umstände des Einzelfalls nicht detailliert genug erfasst werden und Fehler sind schon fast vorprogrammiert. In der Konsequenz können diese Fehler dazu führen, dass die Selbstanzeige misslingt und weiterhin eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht.

Damit das nicht passiert, sollten von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige beauftragt werden. Sie können die Umstände eines jeden Einzelfalls genau bewerten und wissen, welche Unterlagen und Dokumente die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.

Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen mehr. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus einen Strafzuschlag.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Steuerhinterziehung: Straffreiheit dank Selbstanzeige appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/24xPi53
via IFTTT

No comments:

Post a Comment