Monday, February 8, 2016

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige muss detailliert auf den Einzelfall zugeschnitten sein

Nur wenn eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung detailliert auf den Einzelfall zugeschnitten ist, kann sie auch strafbefreiend wirken. Lösungen von der Stange helfen hier nicht weiter.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit der Selbstanzeige hat der Gesetzgeber Steuersündern bewusst einen Weg offen gehalten, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Leicht ist dieser Weg allerdings nicht. Eine Selbstanzeige muss detailliert alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Verallgemeinernde Musterformulare helfen hier nicht weiter. Vielmehr muss jede Selbstanzeige exakt die jeweiligen Umstände eines Falls berücksichtigen und alle relevanten Sachverhalte schonungslos offen legen. Nur wenn die Selbstanzeige auch wirklich vollständig und fehlerfrei ist, kann sie auch strafbefreiend wirken.

Darüber hinaus muss die Selbstanzeige auch rechtzeitig gestellt werden. Sobald die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wurde, liegt ein Sperrgrund für die Selbstanzeige vor und sie ist dann nicht mehr möglich. Dabei ist das Risiko der Entdeckung kontinuierlich durch verschiedene Maßnahmen und der verstärkten Zusammenarbeit der Staaten im Kampf gegen Steuerhinterziehung gestiegen. Diese Gefahr wird noch einmal spürbar steigen, wenn ab 2017 der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten beginnt. Mehr als 70 Staaten werden sich an dem Informationsaustausch beteiligen, unter ihnen auch Länder, die in der Vergangenheit als Steueroasen gedient haben. Wer jetzt noch unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten deponiert hat, sollte daher handeln. Denn über kurz oder lang dürfte das Schwarzgeld von der Steuerfahndung entdeckt werden.

Um einer möglichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen, bietet sich nach wie vor die Selbstanzeige an. Allerdings läuft die Zeit für die Selbstanzeige langsam aber sicher ab. Dennoch sollte sie jetzt nicht übereilt in Eigenregie verfasst werden. Dabei drohen fast zwangsläufig Fehler und die Selbstanzeige misslingt.

Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige beauftragt werden. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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