Tuesday, February 9, 2016

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige muss bis ins Detail stimmen

Es ist wohl nur noch eine Frage der Zeit bis unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten durch die Steuerfahnder entdeckt werden. Um straffrei zu bleiben, bleibt Betroffenen nur noch die Selbstanzeige.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Zeiten der Steueroasen sind vorbei. Dennoch ist davon auszugehen, dass nach wie vor unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten deponiert sind. Das Schwarzgeld wird für die Kontoinhaber mehr und mehr zum Problem. Das Risiko, dass die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wird, ist in der jüngeren Vergangenheit bereits erheblich gestiegen und wird weiter steigen. Um einer möglichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zuvorzukommen, haben Betroffene noch die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu stellen. Das sollte allerdings bald passieren. Denn eine Selbstanzeige ist nur dann noch möglich, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt wurde.

Der internationale Kampf gegen Steuerhinterziehung wird aber weiter fortgesetzt und mit dem Beginn des automatischen Informationsaustausches ab 2017 ist das Bankgeheimnis in den teilnehmenden Staaten praktisch Geschichte. Unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten können dann kaum noch vor dem Fiskus verborgen werden. Auch muss damit gerechnet werden, dass weiterhin Steuer-Daten angekauft werden, um Steuerhinterzieher zu entlarven. Auch wenn die Luft für Steuersünder langsam dünn wird, sollte eine Selbstanzeige aber immer gut durchdacht und detailliert vorbereitet werden. Denn die Selbstanzeige muss nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern sie muss auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie zum gewünschten Erfolg führen kann.

Die Anforderungen, die eine Selbstanzeige erfüllen muss, hat der Gesetzgeber hoch gesteckt. Für den Laien sind diese Anforderungen kaum zu überblicken und noch weniger zu erfüllen. Daher ist es auch nicht ratsam, die Selbstanzeige auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen zu verfassen. Denn es kommt auf jedes Detail an und schon kleine Fehler führen dazu, dass die Selbstanzeige fehlschlägt.

Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige beauftragt werden. Sie wissen welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss und können sie dementsprechend so verfassen, dass sie wirkt.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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