Wednesday, February 24, 2016

Steuerhinterziehung: Monaco beteiligt sich am automatischen Informationsaustausch – Selbstanzeige

Monaco wird sich am automatischen Informationsaustausch von Bankdaten beteiligen. Ein entsprechendes Abkommen hat die EU mit dem Fürstentum geschlossen. Für Steuersünder bleibt nur die Selbstanzeige.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auch das Fürstentum Monaco wird von der Karte der Steueroasen verschwinden. Die Europäische Union und Monaco haben ein entsprechendes Abkommen zum automatischen Informationsaustausch von Bankdaten geschlossen, um die internationale Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Demnach wird sich Monaco ab 2018 an dem automatischen Informationsaustausch beteiligen und eine Reihe von Finanzdaten übermitteln.

Die Liste der Staaten, die sich an dem automatischen Informationsaustausch von Bankdaten ab 2017 bzw. 2018 beteiligen wird immer länger. Dazu zählen u.a. auch Österreich, die Schweiz, Liechtenstein, San Marino oder Andorra. Für Steuersünder, die auf Auslandskonten noch unversteuerte Kapitaleinkünfte vor dem Fiskus verbergen, steigt die Gefahr der Entdeckung weiter an. Noch besteht die Möglichkeit, mit einer strafbefreienden Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Die Selbstanzeige ist aber nur dann möglich, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Die Zeit wird also langsam knapp.

Dennoch sollte eine Selbstanzeige nicht übereilt abgegeben werden. Denn sie kann nur strafbefreiend wirken, wenn sie auch vollständig und fehlerfrei ist. Dazu müssen u.a. alle steuerrelevanten Vorgänge der vergangenen zehn Jahre offen gelegt werden. Für den Laien sind diese Anforderungen kaum zu erfüllen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen und in der Konsequenz die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß.

Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu betrauen. Sie können die spezifischen Umstände eines jeden Einzelfalls würdigen und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige beinhalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.

Nach einer erfolgreichen Selbstanzeige drohen bis zu einer Hinterziehungssumme von 25 Millionen Euro keine weiteren Sanktionen mehr. Bei höheren Beträgen wird vom Fiskus ein Strafzuschlag erhoben.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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