Friday, February 5, 2016

German Pellets GmbH: Geld der Anleger in Gefahr

Die Anzeichen verdichten sich, dass die German Pellets GmbH mehr Schwierigkeiten hat, als nur die in Kürze fällige Anleihe 2011/16 zurückzuzahlen. Die Anlegergelder könnten im Feuer stehen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Vornehmlich geht es bei der Gläubigerversammlung der German Pellets GmbH am 10. Februar um die Mittelstandsanleihe 2011/16 (ISIN DE000A1H3J6 7 / WKN A1H3J6). Die Rückzahlung der Anleihe steht zum 1. April an. Allerdings möchte das Unternehmen die Laufzeit bei einer Senkung des Zinskupons von 7,25 Prozent auf 5,25 Prozent p.a. um zwei Jahre verlängern.

Bei der Abstimmung über die Änderung der Anleihebedingungen sollten die Gläubiger beachten, dass die German Pellets GmbH noch zwei weitere Anleihen mit einem Emissionsvolumen von 72 bzw. 100 Millionen Euro begeben hat. Diese Anleihen stehen 2018 und 2019 zur Rückzahlung an. Die finanzielle Belastung, die in absehbarer Zeit auf das Unternehmen zukommt, ist enorm. Hinzu kommen Medienberichte über weitere wirtschaftliche Schwierigkeiten und Darlehen, die an Firmen in den USA gegeben wurden und möglicherweise ausfallen. Ebenso hat der Ofenbauer Kago Insolvenz angemeldet. Auch hier gab es offenbar ein Darlehen der German Pellets GmbH über rund 23 Millionen Euro. Das Geld dürfte verloren sein. Auch die Anleihekurse sind immer weiter abgestürzt.

Angesichts der Konstellation ist es zumindest fraglich, ob mit einer Verlängerung der Anleihe 2011/16 der German Pellets GmbH auch mittelfristig geholfen wäre oder ob nur ein kurzfristiger Effekt erzielt würde und die Anleger am Ende die Leidtragenden sind, sprich die finanziellen Verluste tragen müssen. In dieser schwierigen Situation können sich die Anleger der Anleihen und der Genussscheine an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der die rechtlichen Möglichkeiten prüfen kann. In Betracht kann dabei ebenso die vorzeitige Kündigung der Anleihe als auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kommen. Letztere können beispielsweise aus Prospekthaftung oder auch aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1JVcYHC

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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