Tuesday, February 2, 2016

Steuerhinterziehung: Uhr für strafbefreiende Selbstanzeige tickt

Die Uhr tickt: Steuersünder, die mit einer Selbstanzeige in die Steuerlegalität zurückkehren möchten, sollten handeln. Die Gefahr der Entdeckung der Steuerhinterziehung steigt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die strafbefreiende Selbstanzeige ist für Steuersünder die goldene Brücke, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Sobald die Steuerhinterziehung allerdings durch die Behörden entdeckt wurde, ist dieser Weg verbaut. Dann liegt ein Sperrgrund für die Selbstanzeige vor und im Falle einer Verurteilung drohen den Betroffenen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.

Mit der Entdeckung der Steuerhinterziehung durch die Steuerfahnder ist mehr und mehr zu rechnen. Nicht nur der Ankauf von sog. Steuer-CDs bringt sie auf die Spur der Steuersünder, sondern auch die zunehmende Kooperationsbereitschaft der Banken, die kein Schwarzgeld mehr auf ihren Konten möchten, und die Zusammenarbeit der Staaten untereinander. Diese wird durch den automatischen Informationsaustausch künftig noch deutlich verstärkt. Ab 2017 bzw. ein Jahr später beteiligen sich mehr als 70 Staaten an dem Informationsaustausch. Auslandskonten mit unversteuerten Einkünften dürften dann kaum noch vor dem Fiskus verborgen werden können. Dementsprechend wird die Zeit für die strafbefreiende Selbstanzeige langsam aber sicher knapp.

Dennoch sollte die Selbstanzeige nicht unter Zeitdruck verfasst werden. Denn sie muss nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein. Nur wenn sie diese Ansprüche erfüllt, führt sie auch zum gewünschten Erfolg. Für den Laien ist das im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen kaum zu machen. Wer es dennoch auf diese Weise versucht, riskiert, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb missglückt.

Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige betraut werden. Sie können die genauen Umstände eines jeden Falls erfassen und wissen, welchen Angaben und Unterlagen nötig sind, damit die Selbstanzeige vollständig ist und strafbefreiend wirken kann.

Nach einer erfolgreichen Selbstanzeige drohen bei Hinterziehungssummen bis 25.000 Euro keine weiteren Sanktionen. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus einen Strafzuschlag, der zusammen mit den Steuerschulden und Zinsen gezahlt werden muss.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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