Wednesday, February 3, 2016

Pleite für Fußballclub: Umrisse seines Wappens keine Gemeinschaftsmarke

Ein bekannter spanischer Fußballclub wollte die bloßen Umrisse seines Vereinswappens als Marke eintragen lassen und kassierte zwei Mal eine klare Niederlage.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der spanische Fußballclub wollte beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) ein aus den Umrissen seines Vereinswappen bestehendes Bildzeichen für Papierwaren, Bekleidung, etc. als Gemeinschaftsmarke eintragen lassen. Das HABM wies die Anmeldung zurück. Das Bildzeichen sei ungeeignet, die Verbraucher auf die betriebliche Herkunft der Waren hinzuweisen.

Dagegen klagte der Fußballverein vor dem Gericht der Europäischen Union und steckte erneut eine Niederlage ein. Wie schon das HABM entschied auch das EuG, dass in dem Zeichen keinerlei hervorstechende Elemente zu finden seien, die die Aufmerksamkeit des Verbrauchers auf sich ziehen würden. Vielmehr werde das Wappen als einfache Form wahrgenommen. Dadurch sei es nicht geeignet, die Waren oder Dienstleistungen des Vereins von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Darüber hinaus stellte das Gericht der Europäischen Union fest, dass insbesondere Wappen im Geschäftsleben eher dekorative Zwecke hätten und nicht die Funktion einer Marke erfüllen. Das Zeichen weise nicht die Unterscheidungskraft auf, die für die Anmeldung als Marke erforderlich sei. Daher wies das EuG die Klage mit Urteil vom 10. Dezember 2015 vollumfänglich ab (Az.: T-615/14).

Marken sind für Unternehmen wichtig, da sie für den Verbraucher einen Wiedererkennungswert herstellen. Insofern kann eine Marke einen beträchtlichen Wert darstellen. Damit nicht Wettbewerber von dem Erfolg des eigenen Produkts profitieren können, ist es wichtig, die Marke einzutragen und zu schützen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass der Markenschutz nicht nur im Inland, sondern nach Möglichkeit auch über die Grenzen hinaus hergestellt wird. Kommt es zu Verletzungen der Markenrechte können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Allerdings muss der Eintrag einer Marke ins Register auch gut vorbereitet sein und darf nicht die Rechte Dritter verletzen. Zur Unterstützung können sich betroffene Unternehmen an im Markenrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1G4fvtr

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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