Thursday, June 2, 2016

Endspurt für den Widerruf von Darlehen

Endspurt für den Widerrufsjoker. Wer zwischen 2002 und 2010 geschlossene Immobiliendarlehen noch widerrufen möchte, sollte jetzt handeln. Das Widerrufsrecht erlischt in Kürze.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Zinsen sind in den vergangenen Jahren stark gefallen. Das macht den Widerruf eines vor Jahren abgeschlossenen Immobiliendarlehens heute so attraktiv. Die niedrigeren Bauzinsen können für eine Ersparnis im fünfstelligen Bereich sorgen. Wer dieses Geld nicht „verschenken“ möchte, sollte sich allerdings beeilen. Denn die Zeit für den Widerruf wird langsam knapp. Der Gesetzgeber hat das Widerrufsrecht für zwischen 2002 und 2010 geschlossene Immobiliendarlehen begrenzt, der Widerruf ist nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich.

Dabei sollten Verbraucher, die ihr Darlehen noch widerrufen möchten, darauf achten, dass der Widerruf auch noch fristgerecht bei ihrer Bank oder Sparkasse eingeht und sich dieses auch bestätigen lassen. Denn die Frist endet am 21. Juni pünktlich um 0 Uhr. Das bedeutet, dass der Widerruf spätestens am 20. Juni bei dem Kreditinstitut eingegangen sein muss. Besser noch einige Tage vorher.

Der Widerruf eines Darlehens ist immer dann erfolgversprechend, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Denn dadurch wurde in der Regel die 14-tägige Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt und der Widerruf ist deshalb auch heute noch möglich. Gerade bei zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen haben die Banken und Sparkassen häufig Widerrufsbelehrungen verwendet, die – wenn auch nur geringfügig – von der jeweils gültigen Musterbelehrung abweichen. Das öffnet wiederum die Tür für den Widerrufsjoker.

Typische Hinweise für eine fehlerhafte Belehrung sind uneindeutige Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist, z.B. durch die Verwendung des Wortes „frühestens“ oder auch Fußnoten. Für den Laien ist es dennoch nicht einfach zu erkennen, ob die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Im Bankrecht erfahrene Rechtsanwälte können dies schnell prüfen und feststellen, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerruf gegeben sind. Da die Frist bald abläuft, sollte allerdings jetzt gehandelt werden.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1Q7Itxm

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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