Friday, June 17, 2016

Hansa Hamburg Shipping: MS RHL Aurora insolvent

Das Amtsgericht Reinbek hat am 13. Juni das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Vollcontainerschiffs MS RHL Aurora (ehemals MS Matthias Claudius) eröffnet (Az.: 8 IN 130/16).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die Anleger verlief die Beteiligung an dem 2006 von Hansa Hamburg aufgelegten Schiffsfonds MS RHL Aurora (ehemals MS Matthias Claudius) enttäuschend. Die prognostizierten Ausschüttungen flossen nur selten. Mit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über die MS Matthias Claudius Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. ist nun ein neuer Tiefpunkt für die Anleger erreicht. Sie müssen mit finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen.

Um den finanziellen Schaden abzuwenden, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann unter anderem prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Allerdings sollten die Anleger keine Zeit verlieren. Da sie sich seit Mai 2006 mit einem Mindestbetrag von 25.000 Euro an dem Schiffsfonds beteiligen konnten, droht bereits die Verjährung der Ansprüche. Es gilt die taggenaue Verjährungsfrist von zehn Jahren.

Grundlage für Ansprüche auf Schadensersatz kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger auch über die Risiken ihrer Geldanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. Dazu ist es gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds erfahrungsgemäß häufig nicht gekommen. Obwohl die Anleger mit den Fondsanteilen in der Regel unternehmerische Beteiligungen erwerben und damit auch im unternehmerischen Risiko stehen, wurden die Risiken, insbesondere die Gefahr des Totalverlusts der Einlage, in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Trotz ihres spekulativen Charakters wurden Beteiligungen an Schiffsfonds sogar oftmals als sichere Altersvorsorge beworben.

Eine derartige Falschberatung kann ebenso zu Schadensersatzansprüchen führen wie das Verschweigen der Rückvergütungen an die vermittelnde Bank. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss die Bank diese sog. Kick-Backs zwingend offenlegen.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1WYP1mT

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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