Wednesday, June 8, 2016

German Pellets Genussrechte GmbH: Reguläres Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Schwerin hat nun auch das reguläre Insolvenzverfahren über die German Pellets Genussrechte GmbH wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit am 31. Mai eröffnet (Az.: 580 IN 94/14).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nachdem bereits Anfang Mai das reguläre Insolvenzverfahren über die Muttergesellschaft German Pellets GmbH eröffnet wurde, läuft nun auch das Hauptinsolvenzverfahren über die Tochtergesellschaft German Pellets Genussrechte. Die Gesellschaft hat die Genussscheine begeben. Anleger haben ca. 42 Millionen Euro in die Genussrechte investiert.

Die Gläubiger der German Pellets Genussrechte GmbH sind nun aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 12. Juli beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Dabei ist zu beachten, dass nur angemeldete Forderungen im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden können. Daher sollten die Anleger ihre Forderungen in jedem Fall form- und fristgerecht anmelden. Große Hoffnungen auf eine Insolvenzquote können sich die Anleger allerdings nicht machen. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen. Darüber hinaus werden die Forderungen der Genussrechte-Gläubiger in Insolvenzverfahren in der Regel nachrangig behandelt.

Insofern sind die Aussichten der Genussrechte-Gläubiger im Insolvenzverfahren wohl noch schlechter zu bewerten als die der Anleihe-Zeichner. Für alle Anleger gilt jedoch, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend machen können. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

Schadensersatzansprüche können insbesondere gegen die Unternehmensverantwortlichen und Prospektverantwortlichen bestehen. So hätten die Prospekte die Anleger detailliert über die Chancen und Risiken der Geldanlage ins Bild setzen müssen. Sollten wesentliche Angaben fehlen oder irreführend dargestellt worden sein, können Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung entstanden sein. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob die Vermittler sich schadensersatzpflichtig gemacht haben. Sie hätten in den Anlageberatungsgesprächen ebenfalls umfassend über die Risiken aufklären müssen. Aus den noch laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen können noch weitere rechtliche Möglichkeiten resultieren. Diese können ggf. auch dazu führen, dass die Genussrechte im Insolvenzverfahren nicht nachrangig behandelt werden.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1PEHwMX

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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