Tuesday, June 21, 2016

Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung muss bis ins kleinste Detail stimmen

Der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Das gilt auch für die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung. Sie muss absolut fehlerfrei sei, um strafbefreiend wirken zu können.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Steuerhinterziehung wird konsequent bestraft. Das Strafmaß reicht von Geldstrafen bis Gefängnisstrafen. Mit Hilfe der strafbefreienden Selbstanzeige haben Steuersünder nach wie vor die Möglichkeit, einer Verurteilung zu entgehen und in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Allerdings hat der Gesetzgeber strenge Anforderungen an die Selbstanzeige gestellt, damit sie strafbefreiend wirken kann. Dies ist nur möglich, wenn sie absolut fehlerfrei ist und alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre gegenüber dem Finanzamt offengelegt werden.

Für den Laien ist das kaum zu schaffen. Denn es kann auf jedes Detail ankommen. Unterlaufen hier Fehler, kann die Selbstanzeige schon unwirksam sein. Daher sollten Steuersünder auf kompetente Hilfe nicht verzichten und eine Selbstanzeige nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfassen. Dazu sind die Anforderungen zu komplex. Wer es dennoch versucht, geht ein hohes Risiko ein. Denn Fehler sind auf diese Weise schon fast vorprogrammiert und im Ergebnis missglückt dann die Selbstanzeige.

Die Selbstanzeige muss also äußerst gründlich bis ins kleinste Detail vorbereitet werden. Gleichzeitig tickt die Uhr. Denn die Selbstanzeige kann nur dann wirken, wenn sie rechtzeitig gestellt wird, d.h. die Steuerhinterziehung darf von den Behörden noch nicht entdeckt worden sein. Angesichts der verstärkten Bemühungen im Kampf gegen Steuerhinterziehung wie z.B. den Ankauf von Steuer-CDs oder den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten ab 2017 dürften sich unversteuerte Einkünfte nicht mehr lange vor dem Fiskus verbergen lassen. Wer noch mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren möchte, sollte handeln, bevor es dafür zu spät ist.

Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wissen, welche Angaben und Unterlagen eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung umfassen muss. Sie können die Selbstanzeige so verfassen, dass sie auch tatsächlich strafbefreiend wirkt.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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