Tuesday, June 14, 2016

Widerruf: Auf den letzten Drücker mehrere tausend Euro sparen

Auf den letzten Drücker können Verbraucher durch den Widerruf ihres Darlehens ggf. noch mehrere tausend Euro sparen. Die Widerrufsfrist endet allerdings am 21. Juni um Punkt null Uhr.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Viel Zeit bleibt nicht mehr. Aber wer jetzt noch rechtzeitig handelt und den Widerrufsjoker zieht, kann ggf. noch mehrere tausend Euro sparen. Aber Achtung: Die Widerrufsfrist für zwischen November 2002 und 10. Juni 2010 geschlossene Immobiliendarlehen endet am 21. Juni 2016 um Punkt null Uhr. Das bedeutet, dass jetzt umgehend gehandelt und der Widerruf erklärt werden muss.

Denn der Widerruf muss spätestens am 20. Juni zu den üblichen Geschäftszeiten bei der Bank oder Sparkasse eingehen. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass der Eingang bestätigt wird. Widerrufe, die zu spät eingehen, führen nicht mehr zum Ziel. Dann ist die Chance vertan, auch kurz vor Toresschluss noch von den historisch niedrigen Zinsen zu profitieren, günstig umzuschulden oder auch eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung wieder von der Bank zurückzuholen.

Priorität genießt nun, dass der Widerruf noch fristgerecht eingeht. Dann bleiben alle Möglichkeiten, die der Widerrufsjoker bietet, erhalten. Es ist zwar nicht davon auszugehen, dass die Kreditinstitute den Widerruf klaglos akzeptieren werden. Aber die Rechtslage ist in der Regel eindeutig und die Rechtsprechung verbraucherfreundlich. In den meisten Fällen gilt: Hat die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, die auch nur minimal von der geltenden Musterbelehrung abweicht, kann das Darlehen immer noch widerrufen werden. Allerdings kann die Wirksamkeit des Widerrufs nur dann noch durchgesetzt werden, wenn der Widerruf vor dem 21. Juni 2016 gegenüber der Bank erklärt wurde. Dann kann die Wirksamkeit des Widerrufs entweder gerichtlich durchgesetzt oder eine außergerichtliche Einigung mit der Bank gefunden werden.

Auch bei Immobiliendarlehen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, haben die Banken teilweise noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Hier ist der Widerruf auch nach dem 21. Juni 2016 noch möglich.

Im Bankrecht erfahrene Rechtsanwälte erkennen, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf gegeben sind und setzen das Widerrufsrecht für die Verbraucher durch.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1Q7Itxm

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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