Thursday, June 9, 2016

GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung beim Erstellen einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

Dank großer Erfahrung kann die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung so erstellen, dass sie auch tatsächlich strafbefreiend wirken.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im vergangenen Jahr gingen so viele Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung wie nie zuvor bei den zuständigen Finanzämtern ein. Auch in diesem Jahr greifen Steuersünder nach wie vor zum Mittel der Selbstanzeige, um einer drohen Verurteilung zu entgehen. Allerdings hat nicht jede Selbstanzeige auch tatsächlich zur Straffreiheit geführt. Das gelingt nur, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater verfügt über die notwendige Kompetenz und große Erfahrung, um Selbstanzeigen so zu verfassen, dass sie auch strafbefreiend wirken.

Auch wenn im vergangenen Jahr die Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ein Rekordniveau erreicht haben, vermuten Experten, dass nach wie vor noch nicht alle Steuersünder reinen Tisch gemacht haben und immer noch unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten vor dem Fiskus verborgen werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Schwarzgeld über kurz oder lang entdeckt wird, nimmt allerdings kontinuierlich zu. Denn die Behörden lassen im Kampf gegen Steuerhinterziehung nicht nach. Ehemalige Steueroasen zeigen sich längst kooperationsbereit. Bestes Beispiel dafür ist der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten, der 2017 beginnt.

Noch haben Steuersünder die Möglichkeit, mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Damit dies gelingt, muss die Selbstanzeige gestellt werden, bevor die Tat durch die Behörden entdeckt wurde und sie muss vollständig und fehlerfrei sein. Für den Laien sind diese hohen Anforderungen ohne kompetente Hilfe in der Regel nicht zu erfüllen. Darum sollte die Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die komplexen Vorgänge können in der Regel so nicht erfasst werden und in der Konsequenz misslingt die Selbstanzeige.

Damit das nicht passiert, sollten von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige beauftragt werden. Sie können jeden Einzelfall genau bewerten und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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