Monday, June 6, 2016

Widerrufsjoker sticht noch weiter

Für Immobiliendarlehen, die zwischen dem 2. November 2002 und 10. Juni 2010 geschlossen wurden, endet am 21. Juni 2016 das Widerrufsrecht. Bei jüngeren Verträgen ist der Widerruf weiter möglich.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Ende des sog. „ewigen Widerrufsrechts“ wurde in den vergangenen Wochen heiß diskutiert. Dabei ist zu beachten, dass nur das Widerrufsrecht für Immobiliendarlehen, die zwischen dem 2. November 2002 und 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, zum 21. Juni 2016 endgültig erlischt. Bei Immobilienfinanzierungen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, sticht ggf. immer noch der Widerrufsjoker. Denn auch nach diesem Datum haben Kreditinstitute noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Diese Darlehen können in vielen Fällen weiterhin widerrufen werden, weil die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde. Angesichts der Zinsentwicklung in den vergangenen Monaten ist auch bei diesen Darlehen durch den erfolgreichen Widerruf eine beachtliche Senkung der Zinslast möglich.

Bei älteren Verträgen gilt, dass Verbraucher, die ihren Immobilienkredit noch widerrufen möchten, jetzt handeln sollten. Denn die Zeit läuft langsam ab. Die Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf sind aber weiterhin gut. Denn bei etwa 80 Prozent der Immobilienfinanzierungen, die zwischen November 2002 und 2010 geschlossen wurden, ist nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg die Widerrufsbelehrung fehlerhaft. In den meisten Fällen können diese Darlehen nach wie vor widerrufen werden. Denn durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt.

Argumenten der Banken, dass das Widerrufsrecht verwirkt sei oder treuwidrig ausgeübt werde, haben verschiedene Oberlandesgerichte längst eine Absage erteilt. Auch auf Vertrauensschutz können sich die Banken nicht berufen, wenn sie die geltende Musterbelehrung nicht vollständig übernommen hat. Wichtig ist allerdings, dass der Widerruf des Darlehens vor dem 21. Juni 2016 bei dem Kreditinstitut eingeht und der Empfang auch bestätigt wird.

Im Bankrecht erfahrene Rechtsanwälte können prüfen, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerruf vorliegen.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1Q7Itxm

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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