Tuesday, December 20, 2016

BGH: Notarieller Vertrag entscheidend und nicht der Vertragsentwurf

Im Zweifel zählt der notarielle Vertrag und nicht ein inhaltlich abweichender Vertragsentwurf. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10. Juni 2016 entschieden (Az.: V ZR 295/14).

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein Kaufvertrag über eine Immobilie wird notariell beurkundet. Kommt es zum Streit über den Inhalt des Kaufvertrags, ist der Wortlaut der notariellen Urkunde entscheidend und nicht der inhaltlich abweichende Vertragsentwurf. Das hat der BGH bekräftigt.

In dem konkreten Fall hatte die Klägerin von der Beklagten ein mit einer Halle bebautes Grundstück erworben. Vor dem endgültigen Vertragsschluss hatte der Notar beiden Parteien einen Vertragsentwurf über den Immobilienkauf zugesandt. In dem Entwurf hieß es u.a., dass das Grundstück mit einer Halle bebaut sei und der Käufer das Grundstück im gegenwärtigen altersbedingten Zustand erwirbt. Im notariellen Kaufvertrag wurde der Notar etwas genauer. So gab er die Größe der Halle mit 640 qm an. Zudem erwerbe der Käufer die Immobilie mit den Einrichtungsgegenständen.

Die Käuferin verlangte schließlich Schadensersatz von der Verkäuferin. Dies begründete sie damit, dass die Halle nur 540 qm groß sei und vor der Übergabe die Einbauküche entfernt worden sei. In den ersten Instanzen blieb die Klage erfolglos, da die Parteien keine Vereinbarungen über eine bestimmte Größe der Halle oder den Verkauf der Einrichtung getroffen hätten. Der BGH kam jedoch zu einer anderen Entscheidung.

Die Karlsruher Richter entschieden, dass dem Text im notariellen Kaufvertrag überragende Bedeutung zukommt. Der notarielle Kaufvertrag sei eine öffentliche Urkunde. Solche Urkunden bewiesen, dass die Erklärungen mit dem niedergeschriebenen Inhalt so abgegeben wurden. Darüber hinaus bestehe auch die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Vermutung sei auch nicht durch die Vorlage des anderslautenden Vertragsentwurfs widerlegt. Dies würde dem Zweck der notariellen Beurkundung widersprechen. Ein Entwurf dokumentiere noch nicht den abschließenden Willen der Parteien.

Der BGH hat mit diesem Urteil die Bedeutung der notariellen Beurkundung noch einmal deutlich hervorgehoben. Bevor ein notarieller Kaufvertrag unterschrieben wird, sollte er daher inhaltlich genau geprüft werden. Im Kaufrecht kompetente Rechtsanwälte können beraten.

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